…einen Zwischenfinanzierungsaufwand zu tragen. Österreich ist daher im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen Orchestern (EAS 1771) aber auch bei den nicht gewinnorientierten Theatern auf Reziprozitätsbasis zur Steuerfreistellung bereit (durch eine Maßnahme nach § 48 BAO)…
…Folgendes hinzuweisen: Österreich ist im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen Orchestern (EAS 1771), aber auch bei den nicht gewinnorientierten Theatern auf Reziprozitätsbasis zur Steuerfreistellung bereit (durch eine Maßnahme nach § 48 BAO; siehe EAS 1082)…
…des Schlussprotokolls gewährleistet. Denn Absatz 3 gilt ungeachtet der Regelungen des Absatzes 1 (Künstler) als auch des Absatzes 2 (Trägerkörperschaft des Theaters). Die Ausweitung der Steuerfreistellungsverpflichtung auf nicht gewinnorientierte Einrichtungen gilt ebenfalls nicht nur für die Einrichtung selbst, sondern auch für deren "Mitglieder", das sind…
…Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen Orchestern (EAS 1771) aber auch bei den nicht gewinnorientierten Theatern (EAS 1982) auf Reziprozitätsbasis zur Steuerfreistellung bereit (durch eine Maßnahme nach § 48 BAO). Die Initiative für ein solches Reziprozitätsverhältnis…