…betraut werden, führt zu keiner anders lautenden Beurteilung. Allerdings wird zu bedenken sein, dass geschäftliche Aktivitäten der beschriebenen Art vielfach die Einrichtung einer besonderen "Anlaufstelle" für die deutschen Kunden auf deutschem Staatsgebiet erfordert, der eine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zuzumessen sein könnte. Wenn…
…inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Solange die österreichische GesmbH im Ausland keine Betriebstätten unterhält, wird dieser universelle Besteuerungsanspruch durch die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen selbst dann nicht beschnitten, wenn die gesamten geschäftlichen Aktivitäten (Einkauf, Verkauf, Vermittlung) im Ausland abgewickelt werden. Eine differenzierte Betrachtung könnte nötig werden, wenn sich die…
…Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten möchte eine englisch-französische Unternehmensgruppe in Österreich eine GesmbH errichten, die ihre sämtlichen geschäftlichen Aktivitäten (Einkauf, Verkauf, Vermittlung) im Ausland abwickelt und deren Geschäftsleitung in einem nicht näher genannten ausländischen Staat gelegen sein soll, die aber gleichzeitig…
…Dies deshalb, weil diese Aktivitäten auf ein wesentlich umfangreicheres Engagement der holländischen Gesellschaft in Österreich hindeuten, als den bloßen Inlandsvertrieb eines Computerprogrammes. Genauere Aussagen erfordern daher eine vertiefte Funktionsanalyse über die Aufteilung der geschäftlichen Aktivitäten zwischen der inländischen und der holländischen Gesellschaft. Denn wenn die…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
…einem fremden deutschen Unternehmen in Geschäftsverbindung tritt, wird solange nicht zur "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens, als seine Aktivitäten für das deutsche Unternehmen nicht über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgehen. Wie weit dieser "Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit" gespannt ist, richtet sich nach den jeweiligen Branchengepflogenheiten…
Der Anwendungsbereich des Artikels 19 (Kassenstaatsregel) wird durch die "Erwerbsklausel" des Absatzes 3 insoweit eingeschränkt, als sich im Fall gewerblicher Tätigkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die internationale Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Aktivbezügen nicht nach der Kassenstaatsregel, sondern nach der Regelung des Artikels 15…
Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…
Beabsichtigt eine deutsche Edelmetallverwertungs-GmbH von Privatpersonen Edelmetalle in Österreich anzukaufen und sollen hierfür in Österreich in wechselnden Hotels jeweils kurzfristig Räume angemietet werden, um diesen Edelmetalleinkauf durch Angestellte besorgen zu lassen, so kann darin keine Begründung einer inländischen Betriebstätte gesehen werden, sodass hierdurch keine…
…Unternehmens durch die Aktivitäten des Marketingbüros unmittelbar gefördert wird (zB weil erst das erwähnte "Treffen der Kunden" diese in die Lage versetzt, die Ware sodann online über das Internet zu bestellen). Von Relevanz wird auch sein, ob die als "Marketingtätigkeit" angesprochene Aktivität möglicherweise derart intensiv…
…ihnen üblichen Geschäftstätigkeit überschreiten sollten (EAS 2508). Unter Zugrundelegung dieser EAS-Auffassung wird daher für eine deutsche Edelmetall-GmbH keine inländische Betriebstätte begründet, wenn sich ihre Aktivitäten durch ihre nach Österreich entsandten Dienstnehmer auf den Einkaufsbereich beschränken. Ob die Dienstnehmer Einkaufsagenten oder Gebietsleiter genannt werden…
…in Tschechien betriebstättenmäßig niedergelassenen Vertriebsunternehmen geschieht. Von Bedeutung erscheint im gegebenen Zusammenhang, ob der tschechische Kunde durch die Geschäftseinrichtung und durch die von ihr ausgehenden Aktivitäten in die Lage versetzt wird, ohne große Mühe vor Ort seine Bestellungen aufzugeben, ausreichende Beratung hiefür in Anspruch zu…
…dann kann nicht mehr davon gesprochen werden, dass ein solches Bestellbüro eine bloß untergeordnete Unterstützungsfunktion für die Geschäftstätigkeit der deutschen Gesellschaft auf dem österreichischen Markt erfüllt. Bei derartigen Aktivitäten, die als Teil der Vertriebsaktivität zu werten sind, liegt keine bloße Hilfstätigkeit im Sinn des Artikels…
Benützt eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft die Räumlichkeiten ihrer österreichischen Schwestergesellschaft (Handelsunternehmen), um dort durch einen entsandten Mitarbeiter ihre Konzerneinkaufstätigkeiten in Österreich und im Drittausland zu unterstützen, dann stellen diese Räumlichkeiten eine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO für die schweizerische Gesellschaft dar; denn…
…in denen die Versandhandelsaktivitäten abgewickelt werden, keine Betriebstätten des schweizerischen Unternehmens mehr bilden können. Der Umstand, dass die Aktivitäten in Österreich laufend von Personal der schweizerischen X-S.A. vor Ort überwacht werden, könnte darauf hindeuten, dass die betreffenden Räume als örtliche Einrichtung zu werten…
Wird die inländische Vertriebstochtergesellschaft für deutsche Produkte der Kommunikationstechnologie geschlossen und werden fortan die Wartungs- und Servicearbeiten an den verkauften Systemen von einem österreichischen Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft unter Anmietung eines Lager- und Büroraumes wahrgenommen, dann spricht die Vermutung dafür, dass das deutsche Unternehmen seine…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…
Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 30m2 großes Zimmer an und beschäftigt sie einen österreichischen Dienstnehmer, dessen Aufgabe die Erstellung von Angeboten an österreichische Kunden und die Entgegennahme von Bestellungen ist, so deutet vieles darauf hin, dass…
Vertreibt ein österreichisches Versandhandelsunternehmen Vollholzmöbel, Naturmatratzen, Kleidung und Wäsche sowohl in Österreich als auch in Deutschland, wobei fast die Hälfte der Erlöse aus dem Deutschland-Geschäft stammt, und unterhält dieses Versandhandelshaus in Deutschland eine Auftragsannahmestelle, in der 8 Mitarbeiter beschäftigt sind, so spricht vieles…
…Zuordnung unter die Taxativtatbestände der Ziffer 9 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 verlieren und die Anwerbung von Unternehmensmitarbeitern weder vom Begriff des "Einkaufes von Gütern oder Waren" im Sinn der Ziffer 9 lit. c erfasst wird noch diese Aktivität unter lit. a oder b fällt…