…nicht mit bindender Wirkung beantwortet werden. Dies würde eine umfassende Auseinandersetzung mit allen relevanten Sachverhaltsgegebenheiten erfordern und muss daher der Ermittlungsarbeit der zuständigen Abgabenbehörde vorbehalten werden. Stützt die Parteienseite ihre Auffassung auf die Anwendung der Preisvergleichsmethode, so ist zu bedenken, dass diese Methode nur in…
…nichts darüber aus, in welchem Umfang der Betriebstättenstaat auf Grund von DBA Besteuerungsberechtigungen erlangt. Denn bei Ermittlung des einer Betriebstätte zuzurechnenden Gewinnes ist von jenem auszugehen, den ein fremder Dritter erzielen würde; dabei wird eine Vergleich mit einem fremden Unternehmen anzustellen sein, dessen Mitwirkung an…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im…
…dann wird sich im Hinblick auf § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG die Besteuerung auf den Wertzuwachs im Grund und Boden beschränken müssen. Auf deutscher Seite sind gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland sämtliche Gewinne, sonach auch jene, die aus der Veräußerung des selbsthergestellten Gebäudes resultieren…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund einer Vereinbarung mit der Treuhandanstalt in Deutschland im Jahr 1991 zwei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von…
…Auslandsdeutsche" bei Antritt einer Erbschaft mit deutschem Liegenschaftsvermögen einer höheren Besteuerung unterliegt als in Deutschland Ansässige, dann kann im Fall einer solchen behaupteten unterschiedlichen Besteuerung der Ansässigen und Nichtansässigen keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern gesehen werden; auch dann nicht…
…unabhängigen fremden Unternehmer benötigt werden, dem notwendigen Betriebsvermögen dieser ausländischen Betriebstätte zuzuordnen sein und es wird folglich auch der durch diese Vermögenswerte erwirtschaftete Ertrag dem Ergebnis dieser ausländischen Betriebstätte zuzurechnen sein. Besteht der Unternehmensgegenstand der ausländischen Betriebstätte in Finanzdienstleistungen (insb. Investitionen in ausländischen Gesellschaften und…
…Der Lauf der Spekulationsfrist (die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand 15 Jahre beträgt) wird durch die Wohnsitzverlegung und den damit verbundenen Wechsel aus der "unbeschränkten Steuerpflicht" in die "beschränkte Steuerpflicht" nicht berührt. Für die Spekulationsgewinnbesteuerung ist weder für Steuerinländer noch für Steuerausländer eine besondere…
Hält ein deutscher offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet…
…Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom 1.6.94)". 24. Juni…
Erwirbt eine maltesische Kapitalgesellschaft eine österreichische Immobilie und bietet sie diese ausländischen Interessenten an, wobei jedoch kein Kaufpreis angesetzt, sondern eine Verlosung (jedes Los à 99 Euro) organisiert wird, dann stellt sich dieser Vorgang, wenn die Verlosung tatsächlich gegenüber einem unbestimmten Personenkreis durchgeführt wird, nicht…
…dann ist der erbrechtliche Übergang dieser Vermögenswerte gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland (Erb) von der deutschen Erbschaftsbesteuerung freizustellen; wobei aus österreichischer Sicht wirtschaftliches Eigentum an der inländischem Liegenschaft besteht und die Steuerfreistellung daher nach Artikel 3 Abs. 1 zu gewähren ist (Hinweis auf EAS 1621)…
Vermietet der in Österreich ansässige Kommanditist seiner in Deutschland errichteten und dort gewerblich tätigen GmbH&CoKG zur Betriebsausübung eine inländische Liegenschaft, dann wird hiedurch die inländische Liegenschaft in das Sonderbetriebsvermögen der deutschen KG eingebracht und es stellen die Mieteinnahmen gewerbliche Sondervergütungen des inländischen Kommanditisten dar…
Eine in Australien ansässige natürliche Person ist zu 14% an einer österreichischen GmbH beteiligt, welche wiederum inländische Gebäude und Grundstücke besitzt. Veräußert die natürliche Person diese Anteile, so kommt es für die Frage eines Besteuerungsrechts des Lagestaats Österreich zunächst darauf an, ob es sich bei…
…Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen und nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sind. 23. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in Deutschland wohnhaft gewesenen Erblasser deutsches und amerikanisches Liegenschaftsvermögen, so sind diese Erwerbsvorgänge gemäß dem DBA (Erb)-Deutschland, BGBl. Nr. 220/1955, von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Dies gründet sich hinsichtlich des deutschen Liegenschaftsbesitzes auf Artikel 3 des Abkommens und hinsichtlich des amerikanischen Liegenschaftsbesitzes auf…
…S ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov. 1978, 2058, 2139/78 (bezgl. Errichtung von 3 Wohneinheiten und Veräußerung innerhalb von 3 Jahren) das Vorliegen eines…
…der österreichischen Besteuerung freizustellen und zwar auch dann, wenn diese Erträge aus Untermietverträgen resultieren, die die S-GmbH & Co KG mit fremden Mietern, die die Fachmarktzentren betreiben, abgeschlossen hat. Ob die S-GmbH & Co KG betrieblich oder nur vermögensverwaltend tätig ist und ob daher die…
Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer französischen Kapitalgesellschaft zu 15% beteiligt, deren Aktivvermögen sich hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen in Frankreich zusammensetzt, so steht nach Artikel 5 Abs. 5 des DBA-Frankreich grundsätzlich Frankreich das ausschließliche Recht zu, den Vermögenswert der Kapitalbeteiligung zu…
…Inbetriebnahme und Schulung von Kundenpersonal erstreckt, dann begründet das österreichische Unternehmen eine Betriebstätte in Italien, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Italien). Art. 7 Abs. 2 DBA-Italien grenzt das Besteuerungsrecht Italiens dem Grunde nach ab und fingiert…