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EAS 2341Zeitverschobene Anrechnung italienischer Zinsenquellensteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 333/2-IV/4/0325.08.2003

…Steuern können nach Maßgabe von Doppelbesteuerungsabkommen immer nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die von den betreffenden ausländischen Einkünften erhoben wurde. Hat eine österreichische Muttergesellschaft in den Jahren 1994 bis 1996 ihrer italienischen Tochtergesellschaft ein fremdüblich verzinstes Darlehen gewährt, wobei die Zinsen nicht entrichtet…

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…

EAS 2898Konzerninterne Finanzierungen durch luxemburgische und belgische Finanzierungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1705-IV/4/200729.10.2007

…eine ausreichende Vergleichbarkeit müssten Berichtigungen vorgenommen werden (in diesem Sinn Z 2.7 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Die Parteienseite geht offensichtlich davon aus, dass die von ihr gewählte Verzinsung (4,38% im Jahresdurchschnitt 1996 bis 2006) jener entspricht, die bei Kreditaufnahme bei fremden Kommerzbanken anfallen würde…

EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

…Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht zu den betrieblichen…

EAS 131Konzerninterne Finanzierungen; angemessener Zinssatz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/2-IV/4/9220.05.1992

  Gewährt eine in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft ein Darlehen, das als solches steuerlich anzuerkennen ist (und sonach nicht verdecktes Eigenkapital darstellt), ist darauf zu achten, dass die hiefür angesetzten Zinsen gemäß Artikel 9 DBA-Niederlande und gemäß § 6 Z 6 EStG…

EAS 974Zinsenverzicht seitens der deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/25-IV/4/9602.12.1996

Gewährt eine deutsche Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft (die über eine branchenübliche Eigenkapitalausstattung verfügt) ein Darlehen mit einer angemessenen Verzinsung, dann stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann…

EAS 3169Verzinsung einer kraft DBA nicht bestehenden Steuerschuld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1604-IV/4/201021.06.2010

Hat eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft ihre 65-prozentige Beteiligung an einer bulgarischen Kapitalgesellschaft veräußert, steht das Besteuerungsrecht an den hierbei erzielten Gewinnen gemäß Artikel 15 Abs. 4 des DBA-Bulgarien der Republik Österreich zu. Ist auf bulgarischer Seite unstrittig, dass die veräußerte Beteiligung der…

EAS 1818Zinsenfreie Darlehensvergabe an eine italienische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/0112.03.2001

…Recht dergestalt, dass es Italien freigestellt wäre, den Fremdverhaltensgrundsatz anzuwenden oder zu missachten. Ist aber in Italien - notfalls unter Mithilfe der italienischen Gerichte - die Durchsetzung von Artikel 9 und damit der steuerliche Betriebsausgabenabzug fremdüblicher Zinsen herbeiführbar, dann würde sich Österreich einer "unfairen Steuerpraxis" bedienen, wenn…

EAS 1340Zinsen aus einer Kaufpreisforderung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/42-IV/4/9830.09.1998

Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

…ob nicht in Wahrheit eine Schenkung vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung des in Deutschland lebenden Verwandten gegeben sein. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 1349Zinsen aus einer Kaufpreisforderung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 37/2-IV/4/9808.10.1998

Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…

EAS 1284Liquidation einer inländischen Vertriebstochter unter Kundenstockübernahme durch eine deutsche Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/56-IV/4/9806.07.1998

…weist darauf hin, dass diese Übertragung des Osteuropa-Kundenstockes von der österreichischen auf die deutsche Konzerngesellschaft nach fremdüblicher Abgeltung verlangt und dass bei Verweigerung einer solchen Abgeltung durch die deutsche Schwestergesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung an die japanische Muttergesellschaft vorliegt. Nun ist es richtig, dass das…

EAS 3031Anrechnung von US-Verzugszinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3434-IV/4/200818.12.2008

Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft für in den USA im Jahr 2002 bezogene und dort steuerpflichtige Einkünfte im Jahr 2008 eine Steuernachzahlung zu leisten, ist diese Steuernachzahlung, so wie die 2002 geleistete Steuerzahlung, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und daher in der Mehr-Weniger-Rechnung der Kapitalgesellschaft…

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

    Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…

EAS 1090OECD-konforme Behandlung eines konzernintern zinsenlos vereinbarten Darlehens auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/29-IV/4/9719.06.1997

…Leistungen" mit ein. Die "sonstige Leistung" einer Darlehensgewährung wird demnach gem. § 6 Z 6 EStG durch Ansatz von fremdüblichen Zinsen zu bewerten sein. Wollte man § 6 Z 6 EStG demgegenüber in einem derart engen Sinn auslegen, dass er auf den konzerninternen Dienstleistungsverkehr nicht anwendbar ist…

EAS 106Darlehensgewährung einer deutschen Kapitalgesellschaft an ihre österreichische Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/38/1-IV/4/9224.03.1992

  Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft, die weder als Bank tätig ist noch sonst Darlehen geschäftsmäßig vergibt, an einer österreichischen Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im…

EAS 2391In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/46-IV/4/0309.12.2003

Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen finanziert und werden die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit…

EAS 489Grenzüberschreitender Transfer von Finanzmitteln zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/9408.08.1994

Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…

EAS 2380In Tschechien nichtabzugsfähige Zinsen für Gesellschafterdarlehen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/38-IV/4/0311.11.2003

…Begrenzung ungeachtet des Umstandes wirksam ist, ob die den Zinsenzahlungen zugrunde liegende Darlehensforderung verdecktes Eigenkapital darstellt oder nicht. Wenn DBA-Partnerstaaten fremdüblich verrechneten Zinsenaufwand nicht gewinnmindernd anerkennen, dann stellt dies im Allgemeinen einen Verstoß gegen die Grundsätze des Artikels 9 dar, der - wenn dies eine…

EAS 310Österreichische Finanzierungsbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2447/1/1-IV/4/9311.10.1993

Bei der Gewinnabgrenzung zwischen ausländischem Hauptsitz und inländischer Zweigniederlassung eines internationalen Unternehmens dürfen bei der inländischen Niederlassung für die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung…