…Ausland zuzustellen (Ausnahme: Schweiz). Die österreichischen Abgabenbehörden haben daher nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob ausländischen Abgabepflichtigen die Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten aufzutragen ist oder ob ein unmittelbarer postalischer Schriftverkehr vorgenommen wird. Im Verhältnis zu EU-Staaten wird allerdings bei Ausübung dieses Ermessens mitzuberücksichtigen sein…
…4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden können. Hierbei sind ausländische und österreichische Staatsbürger, sonach auch Doppelstaatsbürger, in gleicher Weise begünstigungsfähig. Die steuerlichen Sonderbestimmungen sind nur anwendbar, wenn ein ministeriell bescheinigtes…
…geändert als in Fällen der vorliegenden Art Spontaninformationen an die slowakische Steuerverwaltung möglich geworden sind. Ob eine solche Information an die Slowakei weitergegeben werden soll, ist im Rahmen des freien Ermessens zu entscheiden (siehe die Verwendung des Wortes "kann" in § 2 Abs. 2 EG-Amtshilfegesetz)…
…1 Z. 12 ErbStG vorgesehenen Steuerfreistellung für Vermögensanfälle aller Art an inländische Gebietskörperschaften steht aber auch dieser Aspekt einer positiven Ausübung des in § 48 BAO eingeräumten freien Ermessens in Fällen der vorliegenden Art nicht entgegen. 23. Mai 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
Bei Anwendung jener Doppelbesteuerungsabkommen, die eine dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens (Fassung vor 2000) entsprechende Zuteilungsregel enthalten, ist den darin verwendeten Begriffen "freier Beruf" und "sonstige selbständige Arbeit" auf österreichischer Seite im Zweifel stets jener Inhalt zugeschrieben worden, der diesen Begriffen im innerstaatlichen Recht…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…