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9 Treffer1175 msnur geltende Fassungen
EAS 3396Mitwirkung eines Österreichers in Beratungs- und Entscheidungsgremien von Hongkong-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0421-IV/8/201723.01.2018

…1 lit. b DBA Hongkong in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger in Beratungs- und Entscheidungsgremien von zwei in Hongkong errichteten Trusts berufen, wobei Trust I in seiner Ausgestaltung ähnlich einer österreichischen Privatstiftung sein soll und Trust II ausschließlich mildtätige Projekte in Asien finanzieren und umsetzen soll…

EAS 1548Inländische Produktion deutscher Modeschauen mit österreichischen und ausländischen Models
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/12-IV/4/9927.10.1999

…beschäftigt, verliert Deutschland auf Grund der 183-Tage-Klausel des Art. 9 DBA-Ö/Deutschland das Besteuerungsrecht. Sind die Models mittels Werkvertrages oder freien Dienstvertrages engagiert, geht das deutsche Besteuerungsrecht gemäß Artikel 4 DBA-Ö/Deutschland verloren. Dies gilt auch für Zeiträume ab 1997, in…

EAS 2875Schweizerische Beteiligungserträge und Kapitalverkehrsfreiheit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0971-IV/4/200704.09.2007

…C-102/051 in der Rs A und B). Ergibt daher die Prüfung einen Verstoß gegen die - gegenüber Drittstaaten nicht geltende - Niederlassungsfreiheit, kann sich der Abgabepflichtige nicht mehr auf eine Schutzwirkung durch die Kapitalverkehrsfreiheit berufen. In seinem Urteil vom 24.5.2007, C-157/05…

EAS 2916Einstufung des "planenden Baumeisters" im DBA-Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2061-IV/4/200711.12.2007

…1978 einen Beurteilungswandel bewirkt, der angesichts der statischen Verweisung auf nationales Recht es daher nicht mehr zulässt, die Ausübung der Funktion eines "planenden Baumeisters" als Ausübung eines "freien Berufes" im Sinn des Art. 14 des Abkommens zu werten. Anmerkung: EAS 1775, die das Gegenteil besagt…

EAS 1964Begriff "freier Beruf" im DBA-Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 368/2-IV/4/0106.12.2001

Bei Anwendung jener Doppelbesteuerungsabkommen, die eine dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens (Fassung vor 2000) entsprechende Zuteilungsregel enthalten, ist den darin verwendeten Begriffen "freier Beruf" und "sonstige selbständige Arbeit" auf österreichischer Seite im Zweifel stets jener Inhalt zugeschrieben worden, der diesen Begriffen im innerstaatlichen Recht…

EAS 566Ausarbeitung einer TV-Dokumentation für eine deutsche Fernsehgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/13/1-IV/4/9512.01.1995

…im Rahmen des EAS-Verfahrens getroffen werden, da dies weitere Sachverhaltsermittlungen erfordert, zu denen das BM für Finanzen nicht berufen ist; von Bedeutung wird allerdings auch die Beurteilung auf deutscher Seite sein. 12. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3132Unternehmensberatung für einen türkischen Kunden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0322-IV/4/201017.02.2010

…behält aber gemäß Artikel 14 Abs. 3 DBA-TR immer noch ein mit 10% der Bruttobeträge beschränktes Quellenbesteuerungsrecht. Der Begriff der "Vergütungen ... aus einem freien Beruf" ist im Abkommen nicht näher definiert. Werden österreichische Unternehmensberater in der Türkei tätig, dann erzielen diese nach österreichischer Rechtslage…

EAS 2489Österreichischer Psychologe mit liechtensteinischer Ordination
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/1-IV/4/0405.07.2004

…mit der genannten "Kontextklausel" vereinbar ist. Bisher wurde nur im Fall von Gesellschafter-Dienstnehmern in einem internationalen Verständigungsverfahren mit Liechtenstein unter Berufung auf die Kontextklausel eine Abweichung zum österreichischen Recht festgestellt: denn in diesem Verfahren wurden die Einkünfte der Gesellschafter-Dienstnehmer abweichend vom innerstaatlichen Recht…

EAS 452Deutsche Gastprofessur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2344/2/1-IV/4/9410.06.1994

Erhält ein in Österreich ansässiger Inhaber eines österreichischen Designbüros von einer deutschen Hochschule einen Vertrag über eine "Zwei-Drittel-Gastprofessur", wobei diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, so unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich…