…könnte in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintreten, wenn es auch österreichische Kunden anwirbt. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die österreichischen Kunden durch in Österreich ansässige freie Mitarbeiter gewinnt, die als "ständige Vertreter" des deutschen Unternehmens im Sinn…
…ein US-amerikanischer Verlag, der auf die Publikation und den Vertrieb von wissenschaftlichen Fachzeitschriften und Fachbüchern spezialisiert ist, in Österreich ein Kontaktbüro mit zwei Mitarbeiterinnen eröffnet, so hat die in den USA ansässige Kapitalgesellschaft dadurch in Österreich eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO begründet…
…eine deutsche Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99 EStG…
…da dies eine umfassende Erhebung aller im konkreten Fall vorliegenden Sachverhaltsgegebenheiten sowie den Einsatz der "freien Beweiswürdigung" voraussetzt; Ermittlungsverfahren dieser Art, müssen dem zuständigen Finanzamt vorbehalten werden. Der bloße Umstand alleine, dass die Mitarbeiter die begünstigt erworbenen Aktien durch fünf Jahre hindurch nicht veräußern dürfen…
…eigene Mitarbeiter an der Baustelle präsent sein sollte, würde keine Betriebstätte im Ausland begründet werden. Die Annahme derartiger Gegebenheiten dürfte aber eher unrealistisch sein. Der Umstand, dass den an die Baustelle entsandten Bauleitern kein fester Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sondern dass sie stets wechselnd freie…
…das kein professionelles Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen ist, Mitarbeiter mit freier Arbeitskapazität vorübergehend an ein anderes deutsches Unternehmen zwecks Einsatzes auf österreichischen Baustellen überläßt. Die österreichisch-deutsche Vereinbarung deckt allerdings - wegen grundsätzlicher Auffassungunterschiede - nicht den Fall ab, daß die Baustelle wegen Überschreitens der 12-Monatsfrist zur Betriebstätte des…
…derartigen Fall in den Mitarbeitern der irischen Betriebstätte "eigene Arbeitskräfte" der Holdinggesellschaft (im Sinn von § 2 Abs. 2 Z 2 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995) zu erblicken. Siehe in diesem Sinn auch EAS 1464. Es steht der österreichischen Gesellschaft aber frei, auf der Grundlage…
Ein in Österreich ansässiger Kameraassistent eines deutschen Rundfunkunternehmens ist in Österreich gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland von der Besteuerung freigestellt, wenn dem deutschen Rundfunkunternehmen nach deutschem Recht die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ob dies der Fall ist, muss auf deutscher Seite…