…zu ziehende Schlussfolgerung des Vorliegens einer internationalen Steuerumgehung zu Lasten des österreichischen Steueraufkommens zu widerlegen. Im gegebenen Zusammenhang erscheint die Steueroasenrechtsprechung des VwGH von Relevanz, derzufolge nicht die Abgabenbehörde den Nachweis fehlender Leistungen einer ausländischen Domizilgesellschaft zu erbringen hat, sondern es Aufgabe des Abgabepflichtigen ist…
…5 i.V. mit Artikel 7 DBA-Schweiz wird die Geltendmachung dieser unbeschränkten Steuerpflicht durch das DBA-CH nur insoweit eingeschränkt, als Gewinne dieser ausländischen Tochtergesellschaft nachweisbar einer schweizerischen Betriebstätte zurechenbar sind. Keine schweizerische Betriebstätte wäre gegeben, wenn es sich bei der schweizerischen Tochtergesellschaft um…
…sodass bei jeder outbound Pensionsabfindung aus Österreich ebenfalls Steuerberechtigung im Ansässigkeitsstaat (hier: Slowakei) gegeben ist. Denn die im Verhältnis zu Deutschland ergangene EAS 3248 kann nicht als Nachweis dafür dienen, wie in einem Zweifelsfall das DBA-CSSR auszulegen ist. Der Arbeitgeber (das österreichische Unternehmen im…
…ist (dazu zählt ab 1. Jänner 2002 auch Indien), dann könnte bei Nachweis einer Ansässigkeit im DBA-Partnerstaat in Österreich Steuerentlastung (Freistellung oder Steuerrückerstattung) in Anspruch genommen werden. Ein von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellter Ansässigkeitsnachweis ist in Fällen dieser Art unverzichtbar, da im Fall von…
…inländischen KG-Betriebsstätte) und dem Jahr der neuerlichen Betriebstättengründung wegen fehlender Inlandseinkünfte keine amtliche Erfassung der schweizerischen AG erfolgte, führt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zum Verlust des Verlustvortragsrechtes; ein solcher würde allerdings eintreten, wenn keine ausreichenden Nachweise über den Fortbestand der "Identität" (…
…Abs. 3 DBA-Deutschland die Vergütungen in Österreich von der Besteuerung zu entlasten sind, ist eine entsprechende Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung erforderlich, aus der sich das Vorliegen der Entlastungsvoraussetzungen (überwiegende öffentliche Förderung oder fehlende Gewinnerzielung) ergibt (siehe auch Abs. 20 des Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung)…
…Besteuerung freistellt, die in Großbritannien keiner Besteuerung unterzogen werden können; bei fehlendem Besteuerungsnachweis in Großbritannien, wird daher dieser Klausel besondere Beachtung beizumessen sein. Sollten von der britischen Gesellschaft Personalmitglieder aus Drittstaaten unter Vertrag genommen und zur Verfügung gestellt werden, dann tritt Steuerfreistellung nur ein, wenn…
… Es ist einzuräumen, dass einwandfreie Nachweisvorsorge im Rahmen der steuerlichen Behandlung internationaler Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Unternehmen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel…
Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…