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EAS 3245Montage und Montageüberwachung in Singapur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1348-IV/4/201113.10.2011

…in Singapur durchzuführen, wobei die reine Montageleistung innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen, die Überwachungstätigkeiten aber insgesamt 18 Monate dauern, dann wird hierdurch in Singapur eine (einheitliche) Montagebetriebstätte begründet. Es ist wohl richtig, dass Artikel 5 Abs. 3 DBA-Singapur den Eindruck erzeugen kann, dass im…

EAS 1885Ferngeschäftsführung bei einer österreichischen GmbH&Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/0106.07.2001

…die als Z 12 des Verständigungsprotokolls vom 1. Juni 1994 festgehalten ist und die folgenden Wortlaut hat: "Behandlung von Geschäftsführern Solange sich keine anderweitigen Interpretationserfordernisse aus OECD-einheitlichen Regelungen ergeben, wird im Fall von Geschäftsführern weiterhin der vom BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt…

EAS 467Deutscher Geschäftsführer einer inländischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 691/20/1-IV/4/9406.06.1994

…Juni 1994 im bilateralen Verhältnis - solange sich keine anderweitigen Interpretationserfordernisse aus OECD-einheitlichen Regelungen ergeben - weiterhin der vom BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt wird, derzufolge der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der geschäftsführenden Organe zugehen (Sitz der Gesellschaft…

EAS 1719Vermögensübertragungen an den in Deutschland lebenden Sohn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 523/3-IV/4/0005.09.2000

…zu wertende einheitliche Transaktion nicht künstlich in eine steuerfreie Sparbuchschenkung mit anschließender nicht steuerbarer Anteilsveräußerung zerlegt werden. Für die Bemessung der österreichischen Schenkungssteuer ist nach österreichischem Recht vorzugehen; d.h. im Fall der Schenkung der OHG-Anteile sind die Teilwerte nach den Regeln der Einheitsbewertung…

EAS 1415Österreichische Tochter-GmbH & Co KG einer deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 306/1-IV/4/9908.02.1999

…inländischen GmbH. Hinsichtlich des auf die Kommanditbeteiligung entfallenden Gewinnanteiles ist grundsätzlich auf die in Deutschland ansässigen Gesellschafter der deutschen Mutter-GmbH & Co KG hindurchzugreifen und es sind diese - falls in Österreich kein Zweitwohnsitz besteht - nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen. Solange…