RIS AI
3 228 Treffer255 msnur geltende Fassungen
EAS 3364Frage der Ansässigkeit eines Angehörigen der spanischen OSZE-Vertretung in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0220-VI/8/201507.08.2015

… 4 des BG über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich, BGBl. Nr. 511/1993 idF BGBl. Nr. 735/1995, werden den ständigen ausländischen Vertretungen oder Delegationen der OSZE-Mitgliedstaaten zu den in § 1 genannten Einrichtungen sowie deren Mitgliedern Privilegien und Immunitäten im gleichen…

EAS 1782Sonderzuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/46-IV/4/0105.02.2001

…Zuständigkeitseinschränkung im letzten Halbsatz des § 13a AVOG will lediglich einer Auslegung vorbeugen, dass die auf Grund völkerrechtlicher Verträge an diplomatisch privilegierte Personen und Einrichtungen zu leistende Umsatzsteuervergütung, die 1976 durch das Umsatzsteuervergütungsgesetz dem BM für Finanzen übertragen worden ist, ebenfalls nach Eisenstadt verlagert worden sein…

EAS 392Gemeinnützige Privatstiftung mit Aktivitätsfeld in ausländischem Staat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3007/2/2-IV/4/9418.02.1994

…Staat verwendet werden sollen sowie der Umstand, dass der betreffende ausländische Staat (auf diplomatischem Weg) Österreich um Herbeiführung einer diesbezüglichen Reziprozitätsregelung ersucht. Die Reziprozität wäre erfüllt, wenn vergleichbare Einrichtungen auf dem ausländischen Staatsgebiet mit gemeinnützigen Einrichtungen dieses Staates gleichbehandelt werden und falls hiebei Steuerleistungen anfallen…

EAS 1706Künstlerische Veranstaltungen eines ausländischen Kulturinstitutes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 592/1-IV/4/0014.08.2000

…erzielt werden, nicht der Umsatzsteuer. Die in Österreich auftretenden spanischen Künstler unterliegen zwar mit den von dem Institut bezogenen Honoraren der inländischen Einkommensbesteuerung, doch kann die Botschaft und damit auch jede ihr angeschlossene Einrichtung nicht für die Einbehaltung der nach § 99 Abs. 1 Z. 1…

EAS 957Freie Dienstverträge mit einem völkerrechtlich privilegieren Kulturinstitut
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 106/1-IV/4/9608.11.1996

Sind in Österreich ansässige Personen bloß auf Grund freier Dienstverträge für ein einer Botschaft angegliedertes Kulturinstitut tätig und gehören sie daher nicht dem Personalstand dieses Kulturinstitutes an, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Besteuerung. Auch ein mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen…

EAS 961Besteuerung sonstiger Bezüge bei Botschaftspersonal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/48-IV/4/9611.11.1996

  Soweit Bedienste der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives…

EAS 291Österreichische Dienstnehmer bei Wiener Botschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2223/1/3-IV/4/9306.08.1993

Das BM für Finanzen vertritt die Auffassung, dass in Österreich errichtete ausländische diplomatische und berufskonsularische Vertretungsbehörden bei Erfüllung der zu ihrem Aufgabenbereich zählenden Tätigkeiten in Ausübung öffentlicher Funktionen im Sinn der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen tätig sind; da diese Tätigkeit durch die Gesamtheit der zum Personalstand…

EAS 1651Hypothekarkredit eines Diplomaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/3-IV/4/0008.06.2000

…vermag daher keine Befreiungswirkung auf die andere Partei des Darlehens- oder Kreditvertrages zu entfalten. Wenn die andere Vertragspartei daher die ihr vorgeschriebene Gebühr zivilrechtlich auf den diplomatisch privilegierten Kreditnehmer überwälzt, widerspricht dies nicht der Steuerbefreiung der Diplomatenkonvention und liegt dies ausserhalb der Einflusssphäre der Finanzverwaltung…

EAS 1036Inländisches Ostkontaktbüro eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 248/1-IV/4/9724.03.1997

…den angemieteten Büroräumlichkeiten die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland zukommt; diese Einrichtung könnte zwar im Sinn von Art. 5 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens als bloßer unternehmerischer "Hilfsstützpunkt" ohne DBA-Betriebstättencharakter angesehen werden…

EAS 550KEST-Abzug von Zinsen an Diplomaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4705/1-IV/4/9419.12.1994

  Mit diplomatischen, berufkonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Ab 1993 wurde die beschränkte Steuerpflicht für Zinsen im…

EAS 3310Frage der Ansässigkeit eines beständig im Ausland lebenden österreichischen Diplomaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0735-IV/4/201218.12.2012

…sein, wenn dieser Staat berechtigt ist, den Diplomaten auf Grund des Wohnsitzes (mit dem Welteinkommen) zu besteuern. Dies trifft aber im Fall der Auslandsentsendung von Diplomaten nicht zu, weil nach Maßgabe des Artikels 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66 /1966, der…

EAS 240Keine Zinsenendbesteuerung für Diplomaten und Administrativpersonal der Botschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 376/9/1-IV/4/9304.03.1993

  Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Dieser Personenkreis ist mit roten bzw. gelben Legitimationskarten ausgestattet…

EAS 214Diplomatenfreistellung von der Zinsenendbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3325/1/1-IV/4/9204.12.1992

  Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…

EAS 416Österreichischer Handelsdelegierter in den Niederlanden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2488/1/1-IV/4/9421.03.1994

Die im Ausland tätigen österreichischen Handelsdelegierten der Bundeswirtschaftskammer sind Dienstnehmer einer österreichischen Körperschaft des öffentlichen Rechts; ihre Bezüge unterliegen daher nach allen DBAs, deren "Kassenstaatsregel" (das ist die dem Artikel 19 des OECD-Musters nachgebildete Bestimmung) neben den Gebietskörperschaften auch die anderen Körperschaften des öffentlichen…

EAS 222KESt-Entlastung für völkerrechtlich privilegierte Personen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1968/1/1-IV/4/9211.02.1993

  Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…

EAS 185Sur-place Personal inländischer Botschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3070/1/1-IV/4/9227.10.1992

…Österreich ansässige Dienstnehmer von in Österreich bestehenden ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörden unterliegen mit ihren Bezügen der österreichischen Besteuerung, sofern nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen anderes anordnet. Mit Mexiko besteht kein solches Abkommen. Die Steuer kann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg erhoben werden…

EAS 1473Umsatzsteuervergütung für Diplomaten-PKWs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftQu 2/1-IV/4/9921.06.1999

Im diplomatischen Rang stehende Mitglieder ständiger Vertretungen bei den in Österreich errichteten internationalen Organisationen sind gemäß § 2 des Umsatzsteuervergütungsgesetzes, BGBl. Nr. 257/1976 idF 798/1996, berechtigt, eine Vergütung der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer für den Ankauf von Kraftfahrzeugen in Anspruch zu nehmen, wenn diese…

EAS 1051Inländische Postanlaufstelle eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 109/1-IV/4/9714.04.1997

…und haben damit auch die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland. Diese Einrichtung könnte zwar im Sinn von Art. 5 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens als bloßer unternehmerischer "Hilfsstützpunkt" ohne DBA-Betriebstättencharakter angesehen werden…

EAS 1421Französische Dienstnehmerin der US-Botschaft in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 402/1-IV/4/9823.02.1999

Gemäß Artikel XI des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956, BGBl. Nr. 232/1957, sind Bezüge der Wiener US-Botschaft an alle Bediensteten, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Botschaftsbedienstete mit ausschließlich französischer Staatsbürgerschaft sind mit ihren Botschaftsbezügen…

EAS 88US-Büroeröffnung einer österreichischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2402/16/1-IV/4/9210.02.1992

…f des DBA-USA anzusehen ist. Denn anders als in den dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten österreichischen DBAs werden im DBA-USA Einrichtungen mit bloßer Hilfsfunktion nicht generell aus dem DBA-Betriebstättenbegriff herausgelöst. Aus Abschnitt 8 Abs. 2 des Durchführungserlasses zum DBA-USA ist im gegebenen…