…deutschen und drittauslandsbelegenen Kapitalertragsquellen Einkünfte aus Kapitalvermögen (soweit die Investition im Privatvermögen der Anleger gehalten wird). Diese Beurteilung gründet sich auf die für die in- und ausländischen Personengesellschaften gleichermaßen geltenden Grundsätze des innerstaatlichen Steuerrechts. Angesichts des Umstandes, dass sich die deutsche KG an deutschen Kapitalanlagefonds…
…von deutschen Aktienfonds wird aber Österreich die Verpflichtung zur Steuerherabsetzung auferlegt. Sollte es so sein, dass die Ausschüttungen der deutschen Kapitalanlagefonds der deutschen Kapitalertragsteuer unterliegen, sollte sonach gewährleistet sein, dass bei Weiterfluss der österreichischen Dividendenerträge in Steueroasen oder in Länder mit ähnlichen Sonderbesteuerungsregimen deutsche Kapitalertragsteuer…
…d EStG 1988 in die beschränkte Steuerpflicht einbezogen; werden die Anteile der deutschen KG nicht öffentlich angeboten, muss die KG den 25-prozentigen besonderen Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige von den tatsächlichen Ausschüttungen und den ausschüttungsgleichen Erträgen vornehmen. Ungeachtet der im innerstaatlichen Steuerrecht vorgenommenen Umqualifizierung in…
Betreibt eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung…
…unmittelbar bei den österreichischen Kommanditisten steuerlich zu erfassen. Angesichts dieses Transparenzprinzipes schlägt auch der nach österreichischem Recht zu beurteilende Charakter der deutschen KGs auf die Besteuerung der Kommanditisten durch. Trifft es zu, dass die deutschen KGs als Kapitalanlagefonds (Immobilienfonds und Wertpapier-Investmentfonds) im Sinn der §…
…25-prozentigen Abzugssteuer verzichtet worden ist. Dieser Verzicht wird von der ab 2005 wirksam werdenden Herabsetzung des Schwellenwertes auf 2.000,00 Euro nicht berührt. Überschreiten die Inlandseinkünfte der deutschen Anleger (inklusive der Immobilienfondserträgnisse) den genannten Schwellenwert, besteht Veranlagungspflicht. 13. Dezember 2004 Für den Bundesminister…
…das Kapital zum Erwerb jeweils nur einer Kapitalbeteiligung verwendet und es nicht nach dem System der Risikostreuung veranlagt haben. Wäre allerdings bei der gegenständlichen Konstruktion der Einschub der deutschen D-GmbH unterblieben, dann wären die Einkünfte der deutschen Investmentfonds-GmbH (einem Kapitalanlagefonds im Sinn von …
…ausgeführt - nicht der Fall ist. Denn nur dann wäre Kapitalertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht im Ansässigkeitsstaat von der Besteuerung freizustellen (Z 7 des Ergebnisprotokolls über österr.-deutsche Verständigungsgespräche vom 1.6.1994). Rz 26. Jänner 2004: Für…
…Gesetzes vorgesehen, sie gilt aber auch für steuerliche Belange. Damit stellt sich in Bezug auf die nicht der österreichischen Gesellschaft, sondern dem deutschen Immobilienfodnszuzurechnenden Einkünfte nicht mehr das Problem, auf österreichischer Seite die Wirkungen des Artikels 10 Abs. 2 DBA-Deutschland untersuchen zu müssen, weil…
…15 Abs. 2 DBA-Ö/D ein Anspruch auf Steuerfreistellung erwachsen, denn die als "Anteilsscheine" bezeichneten Wertpapiere verbriefen im Sinn dieser Rechtsvorschriften keine Beteiligung in Form von Gesellschaftsrechten an der deutschen Kapitalgesellschaft". Anmerkung : Gleichlautend mit EAS 825 03. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Legen in Österreich ansässige Steuerpflichtige Geld in einer deutschen Kapitalgesellschaft an, die im Rahmen eines ihr gehörenden Sondervermögens Grundstücke hält, deren Ertrag sodann an die Investoren verteilt wird, so spricht zunächst nichts dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abzugehen…
Wird von in- oder ausländischen Investoren Geld in einer deutschen Kapitalgesellschaft angelegt, die im Rahmen eines ihr gehörenden Sondervermögens Grundstücke in Österreich hält, deren Ertrag sodann an die Investoren verteilt wird, so spricht nichts dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen…
Investiert ein österreichischer Immobilieninvestmentfonds mit österreichischen Anlegern in eine deutsche Immobilie, dann gelangt § 40 Abs. 1 ImmoInvFG zur Anwendung. Diese Bestimmung sieht vor, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem…
Wird von in- oder ausländischen Investoren Geld in einer deutschen Kapitalgesellschaft angelegt, die im Rahmen eines ihr gehörenden Sondervermögens Grundstücke in Österreich hält, deren Ertrag sodann an die Investoren verteilt wird, so spricht nichts dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise…
… dieser Aufwertungsgewinn wird damit ebenfalls Bestandteil des ausschüttungsgleichen Ertrages. Da die wirtschaftlichen Eigentümer der Beteiligung an der inländischen Grundstücksgesellschaft die deutschen Anteilsinhaber sind, werden solcherart die durch die Beteiligungsaufwertung erzeugten Einkünfte steuerlich in ihren Händen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Durch die zwingende steuerliche…
…2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung kann auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgegeben werden (EAS 2409). Fällt daher eine deutsche Investment-GmbH unter den Begriff des "Immobilienfonds", bilden die Immobilienerträge (ermittelt nach den Vorschriften des Immobilien-Investmentfondsgesetzes) bei den privaten österreichischen…
…am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles dafür, daß diese Anteilsscheine daher auch nicht von dem Begriff "Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs. 2 des künftigen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens erfaßt sein…
…nach wie vor noch nicht in jeder Hinsicht abgeklärt. In EAS 2778 wurde darüberhinaus angemerkt, dass mit der deutschen Seite nach wie vor noch offen ist, ob die Erträgnisse der Immobilieninvestmentfonds unter Artikel 6 oder Artikel 10 Abs. 3 des DBA-D zu subsumieren sind.…
…das Besteuerungsrecht an den Erträgnissen der vom Fonds erworbenen Auslandsimmobilien im Allgemeinen nach Artikel 6 der DBA dem Lagestaat der Grundstücke überlassen wird. Hat daher eine österreichische Kapitalanlagegesellschaft einen offenen Immobilienfonds aufgelegt, der in deutschen Immobilien investiert, steht das Besteuerungsrecht an den Immobilienerträgnissen Deutschland zu…
Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…