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4 Treffer1344 msnur geltende Fassungen
EAS 1548Inländische Produktion deutscher Modeschauen mit österreichischen und ausländischen Models
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/12-IV/4/9927.10.1999

Produziert ein österreichisches Unternehmen für deutsche Auftraggeber Modeschauen, dann sind die aus dieser Tätigkeit erzielten gewerblichen Einkünfte des österreichischen Unternehmens gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Deutschland von der Besteuerung zu entlasten. Wenn die deutsche Steuerverwaltung das österreichische Unternehmen für die an die Models gezahlten…

EAS 959Beschäftigung deutscher, italienischer, kroatischer und slowenischer Models
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 191/1-IV/4/9608.11.1996

…1987) ist zu ersehen, dass grundsätzlich alle Auftritte von Personen in der Öffentlichkeit, die zu Unterhaltungszwecken erfolgen, von Artikel 17 erfasst werden." Auf Grund des Artikels 17 DBA-Italien unterliegen daher die an italienische Models für Modeschauauftritte gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG; …

EAS 762Honorare an ausländische Mannequins und Dressmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3544/2/1-IV/4/9521.11.1995

  Vergütungen an ausländische Mannequins und Dressmen, die im Rahmen von Werkverträgen bei Modeschauen mit Unterhaltungswert (Vorführungen auf Bühne mit Musik und Beleuchtung) in Österreich gezahlt werden, unterliegen dem Steuerabzug gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG und fallen in dieser Eigenschaft auch unter die…

EAS 614Modeschauen als "Unterhaltungsdarbietungen"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2656/2/1-IV/4/9512.04.1995

In Österreich abgehaltene Modeschauen, die von Musikeinlagen und anderen Darbietungen begleitet sind, stellen Unterhaltungsdarbietungen im Sinn des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG dar; der Unterhaltungscharakter solcher Modeschauen geht nach Auffassung des BM für Finanzen nicht dadurch verloren, dass mit dieser Veranstaltung Werbezwecke verbunden sind…