Es ist wohl richtig, dass Österreich nach ständiger Verwaltungspraxis abkommensrechtlich steuerfrei zu stellende Auslandseinkünfte bei inländischen Zweitwohnsitzern nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes heranzieht. Wandelt sich hingegen ein inländischer Hauptwohnsitz ab April 2002 wegen einer langjährigen Arbeitnehmerentsendung nach Kroatien zu einem inländischen Zweitwohnsitz, dann sind im…
…über Artikel 23 des Abkommens kann aber nicht herangezogen werden, um Qualifikationskonflikte zu lösen, die durch eine divergierende Abkommensauslegung verursacht werden (hier: Auslegung von Artikel 16); denn der Ansässigkeitsstaat ist nicht an eine abweichende Abkommensauslegung durch den Quellenstaat gebunden. Bundesministerium für Finanzen, 19. April 2010
…1. April 1998 und mit Bezug auf die veranlagten US-Steuern ab 1999 in Wirksamkeit getreten. Es kann in beiden Fällen eine Weitergeltung des alten Abkommens um jeweils 1 Jahr erwirkt werden und zwar durch schriftliche Erklärung gegenüber dem IRS-Service-Center in Philadelphia. 23…
Die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen multinationaler Unternehmen wird gegenwärtig im Rahmen von OECD Arbeiten untersucht. Bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird auf österreichischer Seite die bisherige Auffassung weiterhin aufrechterhalten, deren Eckwerte in Folgendem liegen: 1. Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein nicht handelbares…
…der deutschen Besteuerung unterziehen muss, weil Deutschland dies als eine Unterrichtstätigkeit einstuft, dann kann der Einkommensteuerabzug in Österreich unterbleiben. Andernfalls wird zur Vermeidung eines abkommenswidrigen negativen Besteuerungskonfliktes der österreichische Steuerabzug vorzunehmen sein. 23. April 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die ausländische Steuer gemäß § 48 BAO auf die österreichische angerechnet werden. Solange Deutschland an den gegenständlichen Einkünften keine Besteuerungsansprüche geltend macht, ist auf die Auswirkungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nicht einzugehen. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die Auffassung vertreten, dass inländische Steuerpflicht eintritt, wenn der KEG-Anteil im Erbweg auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen übergeht (EAS 1571). Ähnlich EAS 1754. An diesen Auffassungen wird bis auf weiteres festgehalten. 23. April 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Wird allerdings die Abzugssteuer bereits von der Diskothek entrichtet, dann befreit dies die österreichische Agentur von ihrer Abzugsverpflichtung. Ist branchenbezogen bekannt, dass im Diskothekengeschäft arbeitende Agenturen beispielsweise mit 15% bis 17%igen Provisionssätzen arbeiten, dann bestehen keine Bedenken, auf dieser Grundlage den "Künstleranteil" der Agenturhonorare…