…3 Abs. 2 OECD-MA zu interpretieren. Wenn der VwGH in seinem Erkenntnis vom 20.9.2001 zum Ausdruck bringt, dass das österreichisch-schweizerische Verständigungsverfahren für ihn "keine bindende Wirkung" habe, so wird diese Aussage nicht so verstanden werden dürfen, dass der Gerichtshof hiermit auch…
…oder von "Euribor + 0,25%" (Auffassung der Betriebsprüfung) fremdverhaltenskonform ist, kann in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren nicht mit bindender Wirkung beantwortet werden. Dies würde eine umfassende Auseinandersetzung mit allen relevanten Sachverhaltsgegebenheiten erfordern und muss daher der Ermittlungsarbeit der zuständigen…
…keine die Steuerfreistellung beeinträchtigende passive Tätigkeit im Sinn der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 dar. Im ministeriellen EAS-Verfahren kann indessen nicht mit bindender Wirkung über die steuerlichen Folgen der beabsichtigten Beteiligung an der Bermuda-Gesellschaft abgesprochen werden. Dies wäre nur im Rahmen einer auf …
…der von ihm vermarkteten Kleidung würde für sich allein in der Regel nicht betriebstättenbegründend wirken. Im EAS-Verfahren kann indessen nicht mit bindender Wirkung für einen konkreten Besteuerungsfall über Bestand oder Nichtbestand einer inländischen Betriebstätte und einer daraus resultierenden Steuerpflicht eines ausländischen Unternehmens abgesprochen werden…
…systematisierte Wiederauffindung der Daten) jedenfalls nicht als bloße Hilfsfunktionen anzusprechen sein, da sie geradezu den wesentlichen Teil der Datenmanagementdienstleistungen bilden. Die Frage kann aber mit bindender Wirkung nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, sie müsste vielmehr auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen mit dem örtlich…
…Betriebstätte angenommen wird, sollte dies auch auf österreichischer Seite so gesehen werden. Allerdings wird vorsorglich angemerkt, daß im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht mit bindender Wirkung in Fragen der von den nachgeordneten Abgabenbehörden zu treffenden Sachverhaltsfeststellungen eingegriffen werden kann; dies würde nur dann geschehen…
…die Tätigkeit dieser Lehrer insgesamt betrachtet nicht mehr ihre Zuordnung unter den Begriff "Vortragende" zulässt, kann - als Sachverhaltsfrage - nicht mit bindender Wirkung im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Im Zweifelsfall sollte auf der Grundlage dieser EAS-Auskunft das Einvernehmen mit der Lohnsteuerstelle des zuständigen Finanzamtes…
…von der Wegzugsbesteuerung entbindet, kann in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen, da diese Regelung ihrem Wortlaut nach nur Fälle der Wohnsitzverlegung ein und derselben Person erfasst und daher nicht bei unentgeltlichen Anteilsübergängen Wirkung zeitigt. Sollte die Bestimmung des Artikels 13 Abs. 4 derart weit…