Erhält eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich an einem betriebstättenbegründenden deutschen Bauvorhaben beteiligt, vom deutschen Bauherren eine Vorauszahlung und werden diese Finanzmittel sodann der deutschen Muttergesellschaft der inländischen Kapitalgesellschaft als Darlehen verzinslich überlassen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Eine Zurechnung des Zinsenertrages…
…keine Steuerpflicht in Deutschland aus; auch ist unerheblich, dass das deutsche Bauvorhaben wegen Überschreitung der 12-Monats-Frist eine Betriebstätte für das österreichische Bauunternehmen darstellt. Die Grenzgängereigenschaft kann aber nur solchen Bauarbeitern zukommen, die tatsächlich ihren Familienwohnsitz im grenznahen Raum haben. Da sich aus dem…
…Damit entfaltet die Änderung des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA, derzufolge auch die Bauplanung eine betriebstättenbegründende Mitwirkung an einem Bauprojekt darstellen kann, bei freiberuflich tätigen deutschen Architekten keine Wirkung (EAS 2802). Das DBA-Schweiz weist insoweit die gleiche Konzeption wie das DBA-Deutschland…
…Werden von einer solchen Einzweck-ARGE, die aus einer federführenden deutschen GmbH und einer österreichischen GmbH besteht, Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten bei einem österreichischen Bauvorhaben ausgeführt, in deren Verlauf die deutsche Gesellschaft 10 Monate in Österreich tätig wird, dann tritt die deutsche Gesellschaft infolge Überschreitens der…
…der ehemaligen UdSSR bestehen. Gesonderte Berechnung der Baustellenfrist für jeden am Bauvorhaben Beteiligten: Werden auf einer Baustelle auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion sowohl ein österreichischer Generalunternehmer als auch österreichische Subunternehmer tätig, so ist für jeden an dem Bauvorhaben beteiligten österreichischen Unternehmer gesondert zu beurteilen…
Führt ein österreichisches Elektroinstallationsunternehmen Elektromontagearbeiten bei deutschen Bauvorhaben aus, so richtet sich die Beurteilung, ob hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte begründet wird und deshalb Steuerfreiheit in Österreich eintritt, nach der Dauer der zur Bauausführung zählenden Montagearbeiten des österreichischen Elektroinstallationsunternehmens. Ist das österreichische Unternehmen nicht…
…Baustelle arbeitet, werden (auch) dem Generalunternehmer zugerechnet (siehe Ziffer 19 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens, Stand 1.9.1992). Werden Arbeitnehmer der deutschen GesmbH zu einer österreichischen betriebstättenbegründenden Bauausführung entsandt, so tritt grundsätzlich inländische Lohnsteuerabzugspflicht ein. 18. Dezember 1992…
…Hauptbetriebstätte wahrgenommen werden - vermutlich nur eine Routinegewinnabgeltung zur Folge haben wird, um die sodann korrespondierend der liechtensteinische Gewinn zu kürzen ist. Ob die auf der Abkommensebene betriebstättenbegründende Mitwirkung an den inländischen Bauvorhaben durch den Architekten auch eine Betriebstätte nach § 29 BAO begründet, kann dahingestellt bleiben…
…BStBl II 1999, 694). Wird solcherart ein Baubeginn am 13. April 2004 angenommen, und gelingt es nicht das Bauvorhaben spätestens am 12. April 2005 zu Ende zu bringen, dann kann der spanischen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden, wenn sie den Bestand einer Betriebstätte als gegeben annimmt…
Hat eine deutsche GmbH im November 1994 in Österreich ein Geschäftslokal angemietet und mit umfangreichen Umbauarbeiten begonnen, wobei ursprünglich die Errichtung einer Betriebstätte geplant war, schließlich aber - noch vor Geschäftseröffnung - die Gründung einer Tochtergesellschaft erfolgt ist, so kann die Sachverhaltsbeurteilung tatsächlich zu zwei unterschiedlichen…
Errichtet eine in Italien ansässige Aktiengesellschaft in Österreich für einen Auftraggeber ein verschiebbares Dach zur Vornahme von Sanierungsarbeiten auf einer Altlastdeponie und führt sie nach Erfüllung der Werklieferung für eine Dauer von fünf Jahren monatlich den Verschub des Daches aus bzw. überwacht diesen und schult…
Übernimmt ein österreichisches Unternehmen die Planung und Überwachung einer Koksanlage in Deutschland, wobei die Bauausführung von anderen Unternehmen besorgt wird (die nicht Subunternehmer des österreichischen Unternehmens sind), führen die bloßen Planungs- und Überwachungsarbeiten zu keiner deutschen Betriebstätte. Denn derartige Leistungen einer "geistigen Bauausführung" fallen…
Werden von einer inländischen GmbH in Kooperation mit einer deutschen GmbH diverse Bauvorhaben in Österreich abgewickelt, wobei zu diesem Zweck für die Kurzbaustellen (Bauausführung unter 12 Monaten) ein eigener ARGE-Vertrag abgeschlossen wird, auf Grund dessen mit eigenen Bankkonten, eigener Steuernummer und Geschäftsanschrift bei der…
Ein österreichisches Unternehmen, das die Lieferung und Montage eines Gasturbinenkessels in Ungarn vornimmt, begründet hiedurch nur dann eine die ungarische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 2 Jahre überschreitet (Art. 5 Abs. 1 lit. g DBA-Ungarn). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des…
Beabsichtigt eine deutsche Edelmetallverwertungs-GmbH von Privatpersonen Edelmetalle in Österreich anzukaufen und sollen hierfür in Österreich in wechselnden Hotels jeweils kurzfristig Räume angemietet werden, um diesen Edelmetalleinkauf durch Angestellte besorgen zu lassen, so kann darin keine Begründung einer inländischen Betriebstätte gesehen werden, sodass hierdurch keine…
…die Planungsleistungen und ein zweiter über die Bauleitung. Zu beachten ist aber, dass bei Bestand einer Baubetriebstätte im DBA-Ausland nicht der gesamte aus dem Bauvorhaben resultierende Gewinn dieser Baubetriebstätte zugerechnet werden kann. Vielmehr ist nach den Grundsätzen des Artikels 7 der OECD-konformen Abkommen …
Der Begriff der Bauausführung wird in einem sehr weiten Sinn verstanden und umfasst nicht nur die physische Bauführung, sondern auch die damit im Zusammenhang stehende Bauüberwachung. Unter EAS 2867 wurden als Mitwirkung an der Bauausführung auch Aufträge angesehen, deren Inhalt bloß darauf ausgerichtet war, Mehrkostenforderungen…
…die bei Überschreitung der in Art. IV Abs. 2 lit. g DBA-Japan genannten 12-Monatsfrist betriebstättenbegründend wirkt. Da die Gesamtaktivität der japanischen Gesellschaft als "Bauausführung" zählt, wäre es nicht gerechtfertigt, diese Bauausführung in zwei Teilbereiche (Bauplanung und Bauüberwachung) zu trennen und gesonderte Fristenberechnungen anzustellen…
…die Rezeption) in Anspruch zu nehmen, dann wird durch die Erlangung der dauerhaften Verfügungsmacht über den Büroraum für Zwecke der Vermarktung der deutschen Produkte in Österreich eine inländische Betriebstätte begründet. Betriebstättenbegründend wirkt daher nicht die Inanspruchnahme der Bürodienstleistungen, sondern die Erlangung dieser Verfügungsmacht über den…
Errichtet eine österreichische GmbH für eine polnische Papierfabrik eine Kesselanlage, wobei die Bau- und Montagetätigkeit die nach dem österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen maßgebende Baustellenfrist nicht überschreitet, dann unterliegen die aus dieser Bau- und Montagetätigkeit erzielten Gewinne keiner polnischen Besteuerung. Und zwar auch dann nicht, wenn aus…