…dass das DBA-Schweiz zur Steuerentlastung in Österreich verpflichtet. Ein solcher Steuerrückzahlungsantrag kann auf dem Vordruck ZS-RD1 (deutsch) oder Vordruck ZS-RE1(englisch) unter Verwendung des Beiblattes C gestellt werden. Die Vordrucke können über eine Downloadversion von der Homepage des BMF oder direkt vom…
…Der Lauf der Spekulationsfrist (die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand 15 Jahre beträgt) wird durch die Wohnsitzverlegung und den damit verbundenen Wechsel aus der "unbeschränkten Steuerpflicht" in die "beschränkte Steuerpflicht" nicht berührt. Für die Spekulationsgewinnbesteuerung ist weder für Steuerinländer noch für Steuerausländer eine besondere…
…Nations Joint Staff Pension Fund" (UNJSPF). Bei dieser Bestimmung handelt es sich jedoch nicht um eine eigenständige Steuerbefreiung jeglicher vom UNJSPF ausgezahlter Pensionen, sondern sie kann nur in Verbindung mit einer entsprechenden Vorschrift in einem Amtssitz- oder sonstigen Privilegienabkommen, die eine Steuerbefreiung für Pensionen vorsieht…
…Beschwerdefall Österreich durch das Völkerrecht ein steuerlicher Zugriff auf die Auslandseinkünfte verwehrt ist; sie gilt daher auch für die solcherart begünstigten Bediensteten der internationalen Organisationen. Gemäß Abschnitt 37 lit. f in Verbindung mit Abschnitt 39 des mit den Vereinten Nationen abgeschlossenen Amtssitzabkommens, BGBl. III Nr…
Eine Ansiedlung von Unternehmen in Österreich kommt der österreichischen Volkswirtschaft nicht nur dann unmittelbar zu Gute, wenn diese Unternehmen ausschließlich innerhalb Österreichs tätig werden. Auch dann, wenn der Wirtschaftsstandort Österreich gewählt wird, um von hier aus internationale Geschäfte abzuwickeln, kommt der wirtschaftliche Erfolg einer solchen…
…Die Ausnahmeregelung gemäß § 48 BAO bewirkt, dass die davon erfassten Umsätze "nicht steuerbar" werden. Die Vorsteuerabzugsberechtigung des begünstigten Unternehmers wird daher hiedurch nicht berührt. Nicht steuerbare Umsätze sind in die Steuererklärungen (Umsatzsteuervoranmeldung, Jahressteuererklärung) nicht aufzunehmen. Im Rahmen der Nachweisvorsorgepflicht wird vorzukehren sein, dass im Rechnungswerk…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
…tätigen gemeinnützigen Privatstiftungen zustehen auch der im betreffenden Ausland tätigen Stiftung zuerkannt werden können (Freistellung von der 22%igen Abzugsbesteuerung bei Zuwendungen an die Begünstigten und Herabsetzung der Erbschaftssteuer auf 2,5% bei Zuwendungen an die Stiftung). Für eine positive Ermessensübung spricht insb. der Umstand…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…
Hat ein im Sozialbereich tätiger österreichischer Großverein mit Gemeinnützigkeitsstatus in Deutschland Liegenschaften geerbt, die vermögensverwaltend genutzt werden, dann verstößt Deutschland nicht gegen das DBA-Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA, wenn vermögensverwaltende Einkünfte vergleichbarer deutscher gemeinnütziger Einrichtungen steuerfrei gestellt werden, die gleichen Einkünfte österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen…
Das BM für Finanzen lässt sich bei Handhabung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens u.a. auch von dem Umstand leiten, dass Diskriminierungen innerhalb des EU-Binnenmarktes nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Wenn daher inländischer Liegenschaftsbesitz einer in Großbritannien ansässigen Erblasserin im Erbweg auf zwei…
…21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der liechtensteinische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Diese Betrachtung geht davon aus, dass der Begünstigte einer österreichischen Privatstiftung (die nach Art. 3 Abs. 1 lit. b DBA-Liechtenstein vom Begriff "Gesellschaft" erfasst…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der…
Gemäß § 1 der Hilfsgüterlieferungsverordnung, BGBl. Nr. 787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige…
Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer kanadischen Tochtergesellschaft nach einem Gesellschafterzuschuss in Höhe von rund 1 Md. ATS in eine Kanalinselgesellschaft (ebenfalls Tochtergesellschaft) als Sacheinlage eingebracht und veräußert in der Folge diese Kanalinselgesellschaft diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum…
Ist eine deutsche Staatbürgerin mit Wohnsitzen in Österreich und Monaco vor dem Jahr 2001 in Österreich verstorben und hat sie testamentarisch ihren Liegenschaftsbesitz in Monaco und Österreich sowie ihr gesamtes in- und ausländisches Kapitalvermögen einer deutschen gemeinnützigen Stiftung vermacht, dann unterliegt der gesamte Erbanfall der…
Steht der in der Schweiz ansässige Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft im Genuss einer schweizerischen Zuzugsbegünstigung, auf Grund der die schweizerische Einkommensteuer ausschließlich von der Höhe seines in der Schweiz getätigten Aufwandes berechnet wird, dann fällt dieser Gesellschafter gemäß Artikel 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht…