…Abs. 20 des Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung). Eine Bescheinigung, dass das Orchester in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit ist oder dass Förderungen eines Landesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfangen werden, ist nicht ausreichend, weil dadurch die entscheidenden Freistellungskriterien nicht belegt werden. Bundesministerium für Finanzen…
…des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit. b des Amtssitzabkommens mit der IAEO, BGBl. Nr. 82…
…Denn es muss sichergestellt werden, dass der Steuervorteil tatsächlich an die Organisatoren weitergegeben wird und solcherart dem widmungsgemäßen Zweck einer Hilfsgüteraktion zu Gute kommt. Das Bundesministerium für Finanzen bereitet gegenwärtig eine Verordnung vor, die künftighin bei Hilfsaktionen in die genannten Staaten die vorhergehende ministerielle Bescheiderteilung…
…eines Monates engagiert, wobei sich aus dem Engagementvertrag eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Hotel ("Kontrahent 1") und dem Pianisten ("Kontrahent 2") ergibt, dann ist der Betreiber des österreichischen Hotels und nicht die Agentur zur Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 verpflichtet. Bemessungsgrundlage des Steuerabzuges…
…3 Abs. 13 UStG der inländischen Umsatzsteuer unterliegen, können auf Grund eines mit der Schweiz herbeigeführten Gegenrechtsverhältnisses (Notenwechsel vom 24. März/18. April 1988, GZ H 1779/1/1-IV/4/88) über Antrag vom BMF gemäß § 48 BAO von dieser Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese…
…einerseits nur der Vermittlung von landesspezifischem Kulturgut dienen und andererseits kein kommerzieller Wettbewerb mit in Österreich steuerpflichtigen Unternehmen zu besorgen ist. Da eine diplomatische Vertretungsbehörde grundsätzlich von allen Steuern befreit ist, unterliegt sie mit Entgelten, die im Rahmen ihres Aufgabenkreises erzielt werden, nicht der Umsatzsteuer…
Ein österreichisches Hoch- und Tiefbau Unternehmen, das sich an einer Bauführung in einem Nicht-DBA-Staat beteiligt, kann mit den hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird…
…Hauptsitz völlig unabhängiges Unternehmen gewesen wäre. Wenn nun bei einem österreichischen Unternehmen, dessen Umsätze sich zu rund 65% auf die Prager Niederlassung und zu 35% auf den Wiener Hauptsitz verteilen, in Tschechien durch Anwendung eines Pauschalierungsverfahrens (1,3% des tschechischen Umsatzes) ein Gewinnanteil ermittelt wird…
… Internationale Hilfsgüterlieferungen, die von österreichischen öffentlichen Stellen oder karitativen Einrichtungen organisiert werden, können durch ministerielle Ausnahmegenehmigung erforderlichenfalls gemäß § 48 BAO von der inländischen Umsatzsteuer entlastet werden, wenn sie für Staaten bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der Fall…
…von der österreichischen Umsatzsteuer freizustellen. Diese Entlastung ist nötig, um eine Diskriminierung österreichischer Waren im Kleinwalsertal zu vermeiden; denn es wird hiedurch gewährleistet, dass der Warenkonsum im Kleinwalsertal sowohl aus deutschen als auch aus österreichischen Bezugsquellen gleichermaßen nur einmal mit (15%) Umsatzsteuer belastet ist. Die…
Veräußert ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger einen Teil seiner Beteiligung an einer italienischen GmbH, so muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Italien von der Besteuerung freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses…
Wird eine in Österreich betriebene Handels-GMBH, deren Gesellschafter vier in Deutschland ansässige Personen sind, liquidiert, stellt der das einbezahlte Stammkapital (die Anschaffungskosten) übersteigende Liquidationserlös nach inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland…
Hat eine nach dem Kalenderjahr bilanzierende österreichische Kapitalgesellschaft in den Jahren 1993 und 1994 in Tschechien, Ungarn und in Kroatien operativ tätige Tochtergesellschaften errichtet und werden diese Beteiligungen im Jahr 1996 veräußert, dann ist der Veräußerungsgewinn gemäß § 10 Abs. 2 KStG in Österreich steuerfrei. Der…
Verlegt ein bisher in Deutschland ansässig gewesener Kommanditist einer deutschen Besitz-GesmbH & Co KG (die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und in deren Büchern die Beteiligung des Kommanditisten an der Betriebs-GesmbH als Betriebsvermögen erfasst ist) seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann sind die solcherart in das…
…BGBl. Nr. 787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige Einrichtungen. Ist der Abnehmer der…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
…wäre die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 (ab Betriebstätteneröffnung) nicht mehr möglich. Sofern diesfalls die (in dieser Form ab 1994 geltende) Umsatzgrenze des § 6 Z. 18 UStG von S 300.000,- überschritten wird, würde inländische Umsatzsteuerpflicht für die deutschen Handelsvertreter…
…nur für die Bundesabgaben zuständige Bundesministerium für Finanzen keine Auskünfte erteilen. Anmerkung : Solange die S 300.000,00 Umsatzgrenze nicht überschritten wird (eine Grenze die für ausländische Unternehmer dann gilt, wenn sie im Inland einen Zweitwohnsitz unterhalten) tritt - falls keine Besteuerungsoption vorgenommen wird - Umsatzsteuerfreiheit ein…
…der nach § 99 EStG vorzunehmende Steuerabzug unterbleiben. Sind die umsatzsteuerlichen "Abnehmer" der Vortragsleistungen vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, können die Vorträge nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 als steuerfrei behandelt werden. Sonst besteht für die ausländischen Vortragenden die Verpflichtung, Umsatzsteuer zu entrichten, wenn sie mit ihren…
Werden von zwei in Frankreich ansässigen Gesellschaftern, die je 24% der Anteile an einer inländischen GesmbH halten, diese Anteile veräußert, sind die hierbei anfallenden Veräußerungsgewinne nach der Grundzuteilungsregel des Artikels 3 Abs. 1 des derzeit noch in Geltung stehenden DBA-Frankreich in Österreich von…