…vorgesehene Honorargrenze von 6.000 S bzw. 12.000 S bezieht sich auf jeden einzelnen an der Veranstaltung mitwirkenden beschränkt Steuerpflichtigen. Ob eine aus 6 Musikern bestehende ausländische Musikgruppe als Personengesellschaft oder als Verein geführt wird, löst daher nach lit. a keine unterschiedlichen Rechtsfolgen aus …
…nicht ableiten, dass bei einer Musikgruppe, deren Mitglieder dem inländischen Veranstalter namentlich genannt werden, der Steuerabzug unterbleiben könnte. Denn in EAS 1002 ging es um die Frage, was zu geschehen hat, wenn einer Musikgruppe nicht nur beschränkt steuerpflichtige ausländische - wie im vorliegenden Fall - , sondern auch…
…über die deutsche Agentur laufen mag. In diesem ersten Fall sind sonach die vom österreichischen Veranstalter gezahlten Vergütungen als Einkünfte der australischen Musikgruppe (ihrer Mitglieder) zu werten und es wird das Besteuerungsrecht an diesem Einkünftefluss nach Artikel 17 Abs. 1 des österreichisch-australischen Doppelbesteuerungsabkommens Österreich…
…aber auch bewusst sein, dass die an die beschränkt steuerpflichtigen Musiker fließenden Gagenteile dem inländischen Steuerabzug nach § 99 EStG zu unterziehen sind. Es ist Sache der Musikgruppe, dem inländischen Auftraggeber bekanntzugeben, welche Teile der Vergütungen den beschränkt steuerpflichtigen Musikern zufließen. Der Umstand, dass die von…
…dann unterliegen sowohl die von dem ausländischen Veranstalter an den Musikbandleader wie auch die von ihm an die drei Mitglieder der Begleitband gezahlten Einkünfte der deutschen Besteuerung und sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Auch hinsichtlich der Umsatzbesteuerung besteht in Österreich bei…