…tätig, dann ist es rechtsrichtig, wenn seine Bezüge dem Arbeitseinsatz entsprechend zu 40% der schweizerischen Gesellschaft überrechnet und dort der Einkommensbesteuerung unterzogen und in Österreich korrespondierend von der Lohnbesteuerung freigestellt wurden. Wurde diesem Geschäftsführer im Jänner 2001 für das Jahr 2000 eine Erfolgsprämie ausbezahlt, die…
…Abs. 2 lit. c des Doppelbesteuerungsabkommens). Gleiches gilt für den Fall, dass seitens der schweizerischen Steuerbehörden Bezugsteile aus der schweizerischen Besteuerungsgrundlage deshalb ausgeschieden wurden, weil sie aus schweizerischer Sicht einer Arbeitsleistung für die österreichische Niederlassung zugerechnet werden. 1. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…inländischen Besteuerungsgrundlage ausgeschieden wird, dann ist dies ein gewichtiges Indiz dafür, dass man von Unternehmerseite diesen Bezugsteilen den Konnex mit der russischen Baustelle abspricht. Kürzen daher die in Rede stehenden Bezugsteile den körperschaftsteuerlichen Gewinn in Österreich, dann deutet dies darauf hin, dass diese Bezugsteile korrespondierend…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
…mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen…
…und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge aus dem Grenzgänger-Dienstverhältnis. Der Umstand, dass solche Zahlungen erst mehrere Monate nach Beendigung der aktiven Tätigkeit ausgezahlt werden, ändert nichts…
Wurde ein 1943 geborener Österreicher, der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem…
Aktivbezüge eines in Österreich ansässigen Grenzgängers, die dieser von einer öffentlichen Einrichtung (Kantonsspital) der Schweiz bezieht unterliegen gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz - unter Anrechnung der schweizerischen Quellenbesteuerung - der Besteuerung in Österreich. Aus schweizerischen öffentlichen Kassen gezahlte Ruhegehälter sind nach dieser Bestimmung hingegen…
…Bezügen ist allerdings nicht zulässig. Wurde die berufliche Tätigkeit in Großbritannien ausgeübt, dann ist Großbritannien berechtigt, die Gesamtbezüge (einschließlich der Sonderzahlung) einer Besteuerung zu unterziehen. Soweit allerdings die Tätigkeit außerhalb Großbritanniens ausgeübt wurde, erlischt das britische Besteuerungsrecht. Die britische Steuer, die abkommenskonform von den Bezügen…
…Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 DBA-D-1954 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in Österreich zu besteuern sind (EAS 47). Es sind dem…
…der Folge, daß die Abfindungzahlung als "Bezug für frühere Dienstleistungen" (ohne Ähnlichkeitserfordernis mit den Ruhegehältern) doch der Besteuerung in Deutschland entzogen und Österreich als Wohnsitzstaat zur steuerlichen Erfassung zugewiesen wird. Angesichts der gegebenen Auslegungsspielräume kann ohne vorhergehende Abstimmung mit Deutschland nicht bestätigt werden, dass Österreich…
Die Aussagen der EStR 2000 Rz 19 der geben eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahre 1963 wieder, in dem dieser bei einem zugezogenen Dienstnehmer entschieden hat, dass die nach dem Zuzug zugeflossenen Auslandseinkünfte ungeachtet des Umstandes in Österreich zu versteuern sind, dass diese Einkünfte…
…des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden; hierbei ist unerheblich, ob die Schweiz von ihren Besteuerungsrechten Gebrauch macht oder nicht. Die im Jahr 1996 erfolgte Einführung des Steueranrechnungsverfahrens für öffentliche Bezüge in Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz ist im gegebenen Zusammenhang ohne Auswirkung, da der Wechsel vom…
Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…
Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…
Ein als Grenzgänger bei einer öffentlichen schweizerischen Volksschule beschäftigter Lehrer erbringt seine Dienstleistungen einer schweizerischen staatlichen Einrichtung, sodaß seine Bezüge gemäß Artikel 19 DBA-Schweiz in der Schweiz besteuert werden dürfen; die Grenzgängerregelung des Artikels 15 Abs. 4 kommt daher nicht zur Anwendung. Durch die…
Entschädigungen, die ein auf 5 Jahre bestelltes Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Kapitalgesellschaft dafür erhält, dass das Vertragsverhältnis bereits nach 1 Jahr aufgelöst wird, unterliegen als Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Diese Steuerpflicht bleibt auch…
Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitglied des Vorstands einer nicht börsennotierten österreichischen AG Ende September 2004 beendet, wobei das Vorstandsmitglied seinen Wohnsitz von Österreich nach Tschechien verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht wechselt, dann unterliegen die bis…
…einem Verständigungsverfahren mit Deutschland wurde Einigung darüber erzielt, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen und…
Gemäß Artikel 16 Abs. 1 DBA-Deutschland dürfen Aufsichtsratsvergütungen, die eine in Österreich ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates einer deutschen Gesellschaft bezieht, in Deutschland besteuert werden. Ist das österreichische Aufsichtsratsmitglied in seiner Eigenschaft als Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft in den Aufsichtsrat…