Verfügt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger in einer inländischen Wohnung, die er bei aufrechter Ehe seiner Ehegattin geschenkt hat, bereits seit 1997 über einen Zweitwohnsitz, dann tritt hierdurch wohl inländische unbeschränkte Steuerpflicht ein, jedoch wird nach der derzeitigen Verwaltungspraxis hinsichtlich der gemäß dem DBA…
…leben aber seine Ehegattin und seine 1997 geborene Tochter in Österreich, dann spricht dieses Sachverhaltsbild dafür, dass angesichts aufrechter Ehe die inländische Wohnung der Ehegattin auch ihrem Ehemann weiterhin zu Verfügung steht und auch von ihm anlässlich von Österreich-Aufenthalten benutzt wird (siehe auch EAS…
…wenn nur ein Ehepartner in Österreich lebt wohingegen der andere die schweizerische Wohnung benützt. Denn auch in einem solchen Fall hat der in der Schweiz lebende Ehepartner infolge der aufrechten Ehe die jederzeitige Verfügungsmacht über die österreichische Wohnung und es sprechen die äußeren Umstände dafür…
…Anzumerken ist allerdings, dass bei aufrechter Ehe die Vermutung dafür spricht, dass auch ein zum Großteil im Ausland lebender Ehepartner Zugang zu der inländischen Wohnung der Ehegattin hat, dass ihm folglich eine inländische Wohnung zur Verfügung steht und dass er diese Wohnung auch anlässlich seiner…
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
…im September 2000 paraphierten Entwurf eines Anwendungsschreiben zum DBA-2000 ist die seinerzeitige Beurteilung aufrecht erhalten und daher eine Zuordnung zu Artikel 18 DBA-2000 (Ruhegehälter) vorgenommen worden. Bezieht daher ein ehemals als Dienstnehmer angestelltes Vorstandsmitglied einer deutschen Kapitalgesellschaft nach seinem Zuzug nach Österreich derartige…
…Update 2017 des OECD-MA übernommen werden sollen, stellt sich die Frage, ob die vom BMF bisher vertretene Haltung insbesondere auch gegenüber Deutschland weiterhin aufrecht erhalten werden kann. Diesbezüglich bedürfte es einer Abstimmung mit der deutschen Finanzverwaltung. Weiters wäre auch die endgültige Entscheidung der Mitgliedstaaten…