…Deutschland eine Doppelbesteuerung der von der österreichischen GmbH gezahlten Bezüge, dann wäre dies jedoch nicht abkommenskonform. Denn solange die Bezüge nach österreichischem Recht beurteilt eine angemessene Entschädigung für den deutschen Geschäftsführer darstellen, kann in der steuerlichen Erfassung dieser Bezüge in Österreich kein Abkommensverstoß erblickt werden…
…von Differenzzahlungen zu den Bezügen der ausländischen Gesellschaft ein, dann hängt die steuerliche Beurteilung einer solchen Gestaltung maßgebend davon ab, ob auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von zwei simultan bestehenden Dienstverträgen ausgegangen werden kann: einer der zur ausländischen Tochtergesellschaft besteht und eine angemessene Abgeltung der ihr…
…steuerlich als Arbeitgeber der Volontäre anzusehen, wobei diesfalls dann umgekehrt die vom chinesischen Unternehmen getätigten Zahlungen als Entgelt von dritter Seite aufgefasst werden müssten, wenn hiedurch ein Auffüllungseffekt auf die der Leistungserbringung angemessene Bezugshöhe eintritt. Gemäß Artikel 15 Abs. 1 des DBA-China wären in…
…Tochtergesellschaft geschlossen werden oder b) es kann zwischen der österreichischen Muttergesellschaft und der ungarischen Tochtergesellschaft ein Assistenzvertrag abgeschlossen werden, in dem sich die Muttergesellschaft gegen angemessenes Entgelt verpflichtet, ihre Tochtergesellschaft beim Aufbau der Organisations- und Vertriebsstruktur durch zwei Jahre hindurch zu unterstützen oder c) es…
…geschlossen werden oder b) es kann zwischen der österreichischen Tochtergesellschaft und der deutschen Muttergesellschaft ein Assistenzvertrag abgeschlossen werden, in dem sich die Muttergesellschaft gegen angemessenes Entgelt verpflichtet, ihre Tochtergesellschaft beim Vertrieb durch Übernahme der Verkaufsleitung zu unterstützen oder c) es kann ein Arbeitsgestellungsvertrag zwischen den…
…Regelungen weltweit das Verrechnungspreissystem auch für die Altverträge in einer Weise umstellen, dass sie den Landesgesellschaften eine nach der TNMM-Methode ermittelte angemessene EBIT-Marge von den durch die Altverträge vermittelten Umsätzen gewähren, dann könnte einer solchen Systemumstellung auf österreichischer Seite durchaus im Gleichklang mit…
Gewährt eine in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft ein Darlehen, das als solches steuerlich anzuerkennen ist (und sonach nicht verdecktes Eigenkapital darstellt), ist darauf zu achten, dass die hiefür angesetzten Zinsen gemäß Artikel 9 DBA-Niederlande und gemäß § 6 Z 6 EStG…
…Anlage zu integrierenden Teile auch die erforderlichen Engineeringleistungen zu erbringen, dann liegt für das österreichische Unternehmen insgesamt eine Bauausführung in Korea vor, so dass die hiefür bezogenen Entgelte nur bei Überschreiten der in Artikel 5 Abs. 3 DBA-Korea vorgesehenen 12-Monatefrist von der Besteuerung…
…für eine steuerliche Nichtanerkennung. Denn wenn eine Tochtergesellschaft keinen eigenen Einfluss auf die Festsetzung der Verrechnungspreise genommen und sich insoweit dem Diktat ihrer Muttergesellschaft unterworfen hat, so können die vereinbarten Preise dennoch angemessen sein (BFH 17.10.2001, I R 103/00). Allerdings muss in…
…Anwendung der Preisvergleichsmethode, so ist zu bedenken, dass diese Methode nur in bezug auf vergleichbare Geschäfte angewendet werden kann. Fehlt eine ausreichende Vergleichbarkeit müssten Berichtigungen vorgenommen werden (in diesem Sinn Z 2.7 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Die Parteienseite geht offensichtlich davon aus, dass die von…
…in Bezug auf diese Erträge für die Einschaltung der ausländischen Gesellschaft wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen oder 2. die ausländische Gesellschaft nicht mit einem für ihren Geschäftszweck angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt." Im vorliegenden Fall ist daher die Stiftung die an…
…off shore Gesellschaft") und den dahinter stehenden Gesellschaftern tatsächlich wahrzunehmenden Aufgaben ab. Hierbei werden die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 1995 unterstützend herangezogen werden können (insbesondere in Bezug auf die darin vorgesehenen Nachweisführungspflichten). Werden die Transaktionen derart abgewickelt, dass nur die österreichische GmbH als Ein- und Verkäufer auftritt…
…im Sinn des Art. 5 Abs. 5 DBA Deutschland. Dieser Umstand allein steht nach der von Österreich unter Bezugnahme auf den Kommentar zu Art. 5 Abs. 5 OECD-MA bereits vor der Änderung dieser Bestimmung durch das Update 2017 vertretenen Auffassung, dass das Erfordernis der…
Wird ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen Kapitalgesellschaft auch mit der Verantwortung für eine deutsche Konzerngesellschaft betraut, wobei etwa je 50% der Arbeitszeit auf die beiden Gesellschaften entfallen, dann wird sich als Methode für den Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises, den die deutsche Gesellschaft ihrer…
Wird das strategische Management eines multinationalen Konzerns von einer ausländischen Gesellschaft wahrgenommen und werden die inländischen Konzerngesellschaften mit einer Managementgebühr belastet, so muss dieser finanzielle Beitrag für die erbrachten Managementleistungen jenem entsprechen, der auf dem freien Markt für ähnliche Dienstleistungen verlangt würde (vgl. zB…
…die von der österreichischen Gesellschaft fremdverhaltenskonform abzugelten ist. Hiebei kann durchaus die Kostenaufschlagsmethode angewendet werden, nach der die deutsche Konzernwerbegesellschaft die bei ihr aufgelaufenen Kosten zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlages der österreichischen Gesellschaft anlastet (Hinweis auf die diesbezüglichen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze in AÖF Nr. 79/1986, Z…
…Bezügen ist allerdings nicht zulässig. Wurde die berufliche Tätigkeit in Großbritannien ausgeübt, dann ist Großbritannien berechtigt, die Gesamtbezüge (einschließlich der Sonderzahlung) einer Besteuerung zu unterziehen. Soweit allerdings die Tätigkeit außerhalb Großbritanniens ausgeübt wurde, erlischt das britische Besteuerungsrecht. Die britische Steuer, die abkommenskonform von den Bezügen…
Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…
Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…