…dass die deutsche Steuerverwaltung in Kenntnis der vorliegenden EAS-Auskunft darauf besteht, unter Hinwegsetzung über die im Entsendungsvertrag ausdrücklich vereinbarte Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses zum österreichischen Arbeitgeber im Entsendungszeitraum einen Arbeitgeberwechsel zur deutschen GmbH anzunehmen, und gelangen die österreichischen Abgabenbehörden im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu…
…Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem ersten Einsatz vor Ort zu laufen und wird durch vorübergehende Abwesenheiten von der Baustelle im Allgemeinen nicht unterbrochen. Eine Mitwirkung an der Bauausführung liegt auch in den Fällen einer bloßen Planungstätigkeit vor (Ziffer 17 des OECD-Kommentars zu Artikel…
…allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980) unterliegen und demzufolge im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden müssen. Als Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens muss die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung gesehen werden, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und…
…Steuerersparnis kann nur bei Kenntnis sämtlicher Umstände des Einzelfalles getroffen werden und müsste dem zuständigen Finanzamt überlassen werden. Allgemein kann nur soviel gesagt werden, dass eine deutsche Steuerersparnis, die nicht erheblich mehr als 20% der österreichischen Steuerersparnis beträgt, als unwesentlich und nicht verlustvortragshindernd zu werten…
…1.1.1995, unvollständig wiedergegeben. Der vollständige Text von Absatz 2 lautet: "Für Forderungswertpapiere, die wegen des Zeitpunktes ihrer Begebung nicht unter die Kapitalertragsteuerpflicht fallen (§ 93 Abs. 3 Z 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes 1988), gilt § 97 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988. Sind die Forderungswertpapiere…