Das am 13. April 2000 in Moskau unterzeichnete (aber noch ratifikationsbedürftige) neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland enthält keine Sonderregelung in Bezug auf die Erhebung einer Steuer auf Gewinntransfers von russischen Betriebstätten an deren ausländische Firmenzentralen (branch profits tax). In der Literatur wird die Auffassung vertreten…
…Endes von Relevanz. Wohl kann im Zweifel davon auszugehen sein, dass mit der Abnahme der Bauarbeiten die Bautätigkeit beendet worden ist. Ist es aber so, dass die Installationstätigkeiten einer österreichischen Elektroinstallationsfirma bei einer Gebäudeerrichtung in München nachweisbar am 1. Mai 2002 aufgenommen und am 11…
…beteiligt ist; in einem solchen Fall ermäßigt sich der Steuerabzug bloß auf 10%. Hat die französische Lizenzgeberin für 1986 Anspruch auf Lizenzgebühren, erwirbt sie am 16. Feber 1987 sämtliche Gesellschaftsanteile der Lizenznehmerin und wird die Lizenzgebühr schließlich im Juni 1987 an die Lizenzgeberin überwiesen, so…
…XXI Abs. 1 DBA-VAR in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Steuerfreistellung steht - sofern am Vorliegen der Abkommensvoraussetzungen keine Zweifel gegeben sind - ungeachtet des Umstandes zu, ob in Ägypten eine Besteuerung vorgenommen wurde oder nicht. Eine Ansässigkeitsbescheinigung in Ägypten kann unter solchen Umständen nicht…
…es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort täglich von der Wohnung anzufahren. Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (z.B. ein Untermietzimmer, Räumlichkeiten in einem Personalheim) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird…
…dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn es auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 DBA-Deutschland nach Artikel 7 das Besteuerungsrecht an den Dividendenausschüttungen und am Wertzuwachs in Anspruch nimmt. Denn das Abkommen selbst enthält keine Anweisungen, unter welchen Gegebenheiten die Beteiligung an…
…Projekt "KK": Befand sich die österreichische Firma im Zeitraum 29.09.1999 bis 31.08.2000 auf der Montagebaustelle und erfolgte am 31.08.2000 die Abnahme der Anlage unter Vorbehalt einer Mängelbehebung und wurden die Mängel sodann zum größten Teil von Österreich aus behoben…
…Gage für die Vorbereitungsarbeit in Österreich gezahlt werden. Im Zweifel wird man sich daran orientieren können, ob Künstler einen teilweisen Gagenanspruch behalten, wenn sie zwar an Inlandsproben teilgenommen haben, dann aber verhindert sind, am Auftritt im Ausland mitzuwirken. Von der Beurteilung dieser Frage hängt ab…