Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…
Erzielt eine bulgarische Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen GmbH vergleichbar ist, aus einer rechtsanwaltlichen Betreuung von in Österreich ansässigen Klienten Einkünfte und werden diese Einkünfte nach österreichischem und bulgarischem Recht der GmbH zugerechnet und folglich in Bulgarien in den Händen der Kapitalgesellschaft der Besteuerung unterzogen, dann…
…bzw. die Übertragung eines Optionsscheines an die Mitarbeiter bewirkt. Die Bewertung hat nach den allgemeinen Grundsätzen gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 zu erfolgen, wonach geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind. Sind derartige Optionsscheine Gegenstand des Handels an einer Börse, ist…
…bzw. die Übertragung eines Optionsscheines an die Mitarbeiter bewirkt. Die Bewertung hat nach den allgemeinen Grundsätzen gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 zu erfolgen, wonach geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind. Sind derartige Optionsscheine Gegenstand des Handels an einer Börse, ist…
…Zufluss eines geldwerten Vorteils erfolgt, ein Zufluss erst im Zeitpunkt der Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Im Regelfall wird davon auszugehen sein, dass diese Voraussetzungen vorliegen, wenn das Optionsrecht lediglich vorsieht, dass nur ein erst nach Zuteilung der Optionsrechte eintretender Wertzuwachs dem jeweiligen Mitarbeiter zufließen…
…besitzt -, dann bedarf es einer näheren Untersuchung, wie der Vertrieb in Österreich tatsächlich abläuft. Stellt sich heraus, dass die T2-AG in Österreich eine 100%ige Tochtergesellschaft (T2-GmbH) gegründet hat, an die die für den T2-Vertriebsbereich nötigen Waren angeliefert werden, dort teilweise unter…
…und demzufolge eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für alle Partner vorzunehmen. Legt man das Abkommen unter solchen Gegebenheiten so aus, dass es nun untersagt, die Gewinnteile der nicht im österreichischen Büro tätig gewesenen Partner zu besteuern, dann würde diesfalls das österreichische Besteuerungsrecht an den Anteilen…
…im zeitlichen Geltungsbereich des DBA-2000 (ab 1. Jänner 2003) muss bezweifelt werden, dass den von den vier Mitarbeitern unter dem Titel "Kundenbetreuung" erbrachten Leistungen eine bloß unterstützende Hilfsfunktion bei der Produktvermarktung in Österreich zukommt. Der Umstand, dass ein Lagerraum mit Kleinteilen für Reparaturzwecke geführt…
…Rechtsanwälte zu einer Kanzleigemeinschaft (Mitunternehmerschaft) zusammen, an deren Gewinnen sie zu je einem Drittel beteiligt sind, und eröffnet diese Kanzleigemeinschaft in Liechtenstein eine weitere Kanzlei, in der allerdings nur ein Anwalt berufsrechtlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf und ein zweiter in der Funktion eines bloßen…
Haben vier in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb…
…Briefkastengesellschaft an in diesem Drittstaat ansässige Personen geflossen ist, dann hebt dies aus der Sicht des reinen Wortlautes des § 162 BAO das in dieser Gesetzesbestimmung verankerte Abzugsverbot nicht auf. Allerdings erscheint die Sichtweise vertretbar, dass es sich im Fall von Provisionszahlungen, die durch eine ausländische…
…Wortlaut noch auch der Abkommenszusammenhang Anderes verlangen, die im DBA nicht definierten Ausdrücke (hier: "nichtselbständige Arbeit" und "selbständige Arbeit") nach dem innerstaatlichen Steuerrecht des das DBA anwendenden Staates ausgelegt werden. Eine Bestimmung nach dem Vorbild des Art. 3 Abs. 2 OECD-MA fehlt zwar im…
…nicht als "ständiger Vertreter" im Sinn von Z 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland anzusehen sein. Sobald allerdings die Tätigkeit der deutschen Firma solcherart gestaltet wird, dass die deutschen Kunden in einer Weise bedient werden, wie dies sonst üblicherweise Niederlassungen österreichischer Lieferunternehmen geschieht…
…Zustellgesetz BGBl. Nr. 200/1982, zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten aufgefordert werden. Wenn sich schweizerische Steuerpflichtige durch eine derartige Vorgangsweise österreichischer Finanzämter beschwert erachten, müssten sie in dieser Sache an ihre eigene Steuerverwaltung in Bern verwiesen werden. 4. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…entgegenzuhalten, dass die beschränkte Steuerpflicht im Bereich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit nicht nur an die inländische Arbeitsausübung, sondern auch an die inländische Arbeitsverwertung anknüpft. Da nun aber ein Zusammenschluss eines österreichischen Anwaltes mit ausländischen Partnern zur gemeinschaftlichen Berufsausübung nur so gesehen werden kann, dass…
Wird von einem österreichischen Unternehmen eine namhafte Provision an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der…
…Lohnsteuer. In diesem Fall kann wegen der Nutzung einer inländischen Betriebstätte nicht mit Erfolg eingewendet werden, dass Österreich gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Deutschland wegen Nichtüberschreitens der 183-Tage-Frist kein Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen des deutschen Mitarbeiters hätte. Sollte keine inländische Betriebstätte bestehen…
…Wege einer Auskunftserteilung) die Einsatzmethodik des Außendienstmitarbeiter nicht als "Vertreterbetriebstätte" gewertet hat. Beide Gegebenheiten müssen gemeinsam vorliegen. Durch den bloßen Hinweis, das deutsche Unternehmen würde mit seinen Gewinnen aus den österreichischen Verkaufsgeschäften ohnedies in Deutschland besteuert werden, kann man daher nicht seiner Mitwirkungspflicht an den…
…die Kapitalertragsoptimierung seiner Kunden in der Weise annimmt, dass es für sie die Entscheidungen über den An- und Verkauf von Wertpapieren trifft, wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintreten…