…Die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Werkzeuge und LKWs wurden hierbei als Zubehör zum unbeweglichen Vermögen eingestuft, sodass das gesamte Pachtentgelt der inländischen Besteuerung unterlag. Im vorliegenden Fall ist der inländische Produktionsbetrieb aber in Räumlichkeiten untergebracht, die nicht der deutschen GmbH als Eigentümerin gehören, sondern von ihr…
…Fall Art. 3 DBA-Deutschland-1954 bzw. Art. 6 DBA-Deutschland-2000 anzuwenden. Das Regal mit der Begründung als unbeweglich einzustufen, weil es Zubehörseigenschaft zur Liegenschaft des Mieters hat, erscheint nicht vertretbar. Denn anders als im Fall VwGH 19.6.1968, 1561/67, ist das…
…Niederlassung als Betriebstätte zu werten ist, ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich, weil es sich jedenfalls um Erträge handelt, die die S-GmbH & Co KG aus der ertragbringenden Nutzung von unbeweglichem Vermögen (gegebenenfalls samt Zubehör, siehe VwGH v. 19.6.1968, Zl. 1561/67) in Ungarn…
…österreichischen Steuerbehörden anerkannt wird. Auf Grund von Artikel 4 DBA-Dänemark (entspricht Art. 6 des OECD-Musterabkommens) steht Österreich das Besteuerungsrecht an den erzielten Einkünften zu. Der Begriff des "unbeweglichen Vermögens" umfasst auch das "Zubehör". Auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom 19.6.1968…
…Einkommensteuerrechtes auch durch den Einbau in ein Gebäude nicht die Eigenschaft als bewegliches Wirtschaftsgut verlieren) nicht die im Sinn des Art. 6 DBA-Polen erforderliche Zubehörseigenschaft erlangen und dass daher der aus der Vermietung erzielte Ertrag nicht dem Artikel 6 des Abkommens zuzuordnen ist. 17…