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EAS 3134Zum Begriff der “Bewirtschaftung ausländischer Märkte”
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0530-IV/4/201008.03.2010

…maltesischen Konzerngesellschaft ("B-Ltd") mit dem Ziele zu überlassen, dass diese damit auf dem österreichischen Markt Online-Spiele betreiben kann, dann stellen die von der B-Ltd an die A-Ltd für die Überlassung der "unkörperlichen Wirtschaftsgüter" (Software) gezahlten Vergütungen gemäß § 2 der VO BGBl…

EAS 1135Inländische Bildungs-KEG mit deutschen Beteiligten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 133/2-IV/4/9729.11.1997

Gründen in Deutschland ansässige Personen in Österreich eine KEG mit dem Ziele, im Wege dieser Personengesellschaft Vortragstätigkeiten für Kommunikationstraining und EDV-Training für in Österreich lebende Privatpersonen abzuhalten, dann stellen die Räumlichkeiten dieser inländischen KEG für die deutschen Gesellschafter eine Betriebstätte im Sinn des § 29…

EAS 618Spenden an einen deutschen Kinderhilfsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 681/1/1-IV/4/9524.04.1995

Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…

EAS 1864Personalgestellung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 465/71-IV/4/0115.06.2001

…daher ein Arbeitskräfteüberlassungsvertrag steuerlich anzuerkennen ist (dh. solange der Arbeitskräfteüberlasser nicht bloß "auf dem Papier" als Arbeitgeber aufscheint und kein Fall einer Steuerumgehung vorliegt) gestattet das Doppelbesteuerungsabkommen keinem Vertragstaat, dem Begriff "Arbeitgeber" einseitig eine abweichende Auslegung mit dem Ziele zuzumessen, sich zusätzlichen Steuerertrag zu sichern…

EAS 1880Verlustvortragsproblematik bei sukzessiven Baubetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 892/1-IV/4/0123.07.2001

…Unternehmen (dem Steuerpflichtigen B) verwertet werden können, kann dies auch nicht im Fall der beiden Baubetriebstätten geschehen. Allerdings wäre das BM für Finanzen bereit, Artikel 24 in einem weitergehenderen Sinn auszulegen, soweit eine solche Auslegung nur dem Ziele dient, eine doppelte Besteuerung (die auch in…