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5 Treffer1506 msnur geltende Fassungen
EAS 1413Steuerliche Behandlung einer US-Limited Liability Company
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 13/1-IV/4/9904.02.1999

…sein, ob durch das hiebei angestrebte Interpretationsergebnis Steuerlücken im Verhältnis zum Ausland geöffnet werden; käme ein derartiges Auslegungsergebnis ohne zwingende Gründe zustande, würde dies nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen und müsste daher gegenüber einem anderen zulässigen Auslegungsergebnis, das keine derartigen Folgen nach sich zieht…

EAS 925Steuerliche Behandlung einer amerikanischen Limited Liability Company
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/15-IV/4/9631.07.1996

…Dabei wird nach Auffassung des BM für Finanzen bei der Auslegung der österreichischen Steuerrechtsordnung darauf Bedacht zu nehmen sein, ob durch das angestrebte Interpretationsergebnis Steuerlücken im Verhältnis zum Ausland geöffnet werden; ein solches Auslegungsergebnis würde jedenfalls nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen und müsste daher…

EAS 1552Steuerliche Behandlung einer US-Limited Liability Company
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 320/1-IV/4/9917.11.1999

…sein, ob durch das hiebei angestrebte Interpretationsergebnis Steuerlücken im Verhältnis zum Ausland geöffnet werden; käme ein derartiges Auslegungsergebnis ohne zwingende Gründe zustande, würde dies nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen und müsste daher gegenüber einem anderen zulässigen Auslegungsergebnis, das keine derartigen Folgen nach sich zieht…

EAS 787Ausländische Studiomusiker
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 397/7/1-IV/4/9504.01.1996

…abzielt, zur Unterhaltung des Schallplattenpublikums beizutragen, wird als unbestritten angesehen. Es ist einzuräumen, dass der Begriff der Unterhaltungsdarbietung wohl auch in einem engen Sinn (Darbietung vor einem anwesenden Publikum) verstanden werden könnte. Eine so enge Interpretation kann aber nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Denn…

EAS 3396Mitwirkung eines Österreichers in Beratungs- und Entscheidungsgremien von Hongkong-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0421-IV/8/201723.01.2018

…ihren Willen zu den Geschäftsführungsmaßnahmen von einiger Wichtigkeit bilden (vgl. Staringer, Besteuerung doppelt ansässiger Kapitalgesellschaften, 138, sowie Hohenwarter-Mayr in Lang/Rust/Schuch/Staringer, KStG2, § 1, Rz 51 mwN). Der Ort der Geschäftsleitung ergibt sich aus der tatsächlichen Gestaltung und den wirtschaftlichen Umständen des konkreten…