…innerstaatlichen Recht gar nicht in der Lage ist, auf den Veräußerungsgewinn, der bei einer österreichischen Gesellschaft anfällt, steuerlich zuzugreifen und dass daher durch das Abkommen gar keine ungarischen Besteuerungsrechte verloren gehen. Dies ist aber in einem Qualifikationskonflikt für das Wiederaufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches nach Art…
…sonach ein (negativer) Qualifikationskonflikt ein. Dieser kann aber nicht zu einem Wiederaufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches führen. Denn ein negativer Qualifikationskonflikt kann abkommensrechtlich - unter besonderen Gegebenheiten - nur für den Ansässigkeitsstaat einen Rückfall des Besteuerungsrechtes bewirken; Österreich ist aber der Quellenstaat der Zuwendungseinkünfte. Bundesministerium für Finanzen, 21…
…die Arbeitslöhne der Matrosen nicht besteuert und daher von dem ihm durch das Abkommen zugewiesenen Besteuerungsrecht keinen Gebrauch macht, bewirkt dies kein Wiederaufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches. Denn die "subject-to-tax-Klausel" des Artikels 15 Abs. 4 betrifft nur Fälle, in denen der Abkommensartikel dem…
…Deutschland Steuerfreistellung zu gewähren sein; da dies aber einen (negativen) Qualifikationskonflikt bewirken würde, käme es auf der Grundlage von Ziffer 27a des Schlussprotokolls zum Abkommen zu einem Wiederaufleben des deutschen Besteuerungsanspruches. 28. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die "Heimfallklausel" des Schlussprotokolls zu Art. 15 (Z 27 lit. b) wirksam werden und das durch Art. 4 verlorengehende Besteuerungsrecht in Österreich als Ansässigkeitsstaat der Gesellschafter der deutschen KG uneingeschränkt wiederaufleben lassen. 20. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wiederaufleben ließe, kommt nicht zur Anwendung. Denn weder die Techniker noch ein die technische Unterwasserinstallation konzipierender Künstler fallen unter den von Artikel 17 DBA-Frankreich erfassten Künstlerbegriff (siehe z.B. auch EAS 435). 30. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…