…für die schweizerische Gesellschaft dar; denn diese Räumlichkeiten werden für die betriebliche Einkaufstätigkeit der schweizerischen Gesellschaft genutzt und dienen damit der Erzielung betrieblicher Einkünfte der schweizerischen Gesellschaft. Bei diesem Sachverhaltsbild geht es daher nicht um eine Einkaufstätigkeit der österreichischen Handelsgesellschaft, die von der Schweiz aus…
…einer deutschen GMBH&CO KG beteiligt, wobei der Betriebsgegenstand der deutschen KG lediglich im Wareneinkauf für ihre Gesellschafter besteht, dann ist nach Auffassung des BM für Finanzen der im Wege dieser KG-Beteiligung erzielte Gewinnanteil nicht aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Es ist wohl richtig…
…ist auf Einkaufsgesellschaften nicht anwendbar. Der Umstand, dass die inländische Einkaufsgesellschaft Kunden der osteuropäischen operativen Gesellschaften nach Österreich zu Betriebsbesichtigungen und Gesprächen mit österreichischen Zulieferanten einlädt und in diesem Zusammenhang eine entsprechende Betreuung der Eingeladenen vornimmt, führt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht dazu…
…eine schweizerische Konzerngesellschaft zentral für den Europäischen Konzern und damit auch für eine österreichische Konzernvertriebsgesellschaft den Wareneinkauf übernommen (die schweizerische Gesellschaft verkauft demnach zu fremdüblichen Preisen an die österreichische Konzerngesellschaft) und mietet eine - nicht konzernzugehörige - deutsche Produktionsgesellschaft (die ihre Produkte an die schweizerische Gesellschaft verkauft)…
…d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs…
…Formen von Beratungsleistungen kaufmännischer und technischer Art. Die abzugspflichtige Beratungsleistung ist allerdings von der nicht abzugspflichtigen kaufmännischen oder technischen Leistung selbst zu unterscheiden. Der Wareneinkauf oder eine Entgegennahme von Bestellungen fällt selbst dann nicht unter den Begriff der Beratungstätigkeit, wenn mit solchen Leistungen eine (untergeordnete…
…wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für…
…sein, wenn die Repräsentanz nicht die Voraussetzungen des Artikels 5 des Abkommens erfüllt und folglich nicht als "Betriebstätte" im Sinn des Abkommens anzusehen wäre; dies könnte z.B. der Fall sein, wenn die Aufgabe der Repräsentanz lediglich im Wareneinkauf für das österreichische Unternehmen besteht. In…
…einzustufenden - sportlichen Betätigung bilden. Das mit dem Heimatstaat bestehende und in den wesentlichen Belangen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen nimmt diese Zuwendungen gemäß Artikel 7 von der Steuerpflicht im Heimatstaat aus. Der Heimatstaat wird sich diesfalls nicht auf Artikel 19 des Abkommens berufen können, da hierfür ein…