Werden Warenlieferungen, die von österreichischen Kleinbetrieben bei einer schweizerischen Gesellschaft bestellt werden, in der Weise abgewickelt, dass diese Waren von der schweizerischen Gesellschaft unter Entrichtung der Einfuhrabgaben im eigenen Namen nach Österreich verbracht und hier bei einem Spediteur gelagert und sodann umsatzsteuerpflichtig an die österreichischen…
Bei einer Geschäftsgestaltung, nach der eine deutsche Handelsgesellschaft in Österreich ein Warenlager unterhält, das von einem Vertreter betreut wird, der ausschließlich für die deutsche Handelsgesellschaft tätig wird, deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Handelsgesellschaft in Österreich entsteht; und zwar…
…wenn es sich darauf beschränkte, die von ihr benutzten Räumlichkeiten in der österreichischen T2-GmbH nur zum Zweck der Warenauslieferung zu verwenden. Dies trifft aber im gegenständlichen Fall nicht zu, da die Räumlichkeiten der österreichischen T2-GmbH zusätzlich als Stützpunkt für die Bestellvertreter genutzt werden…
…nicht nur Zugang hiezu, sondern ist auch befugt - und übt diese Befugnis auch tatsächlich aus -, Einfluß auf die Art und Weise der Warenauslieferung aus dem Lager zu nehmen (z.B. Reihenfolge der Belieferung). b) der Außendienstmitarbeiter hat keine "Verfügungsgewalt" über das Auslieferungslager, jedoch besitzt er…
…Nötigung zur Aufgabe der Eigenhändlereigenschaft erkennbar wird; da sie aber die Geschäfte nach der Art eines unabhängigen Kommissionärs im eigenen Namen abschließt und sonach weder Abschlussvollmacht für die deutsche Schwestergesellschaft noch auch Warenauslieferungen für die deutsche Schwestergesellschaft ausführt, liegt weder nach lit a noch nach…
Wird von einer österreichischen Tochter-GmbH eines US-Konzerns ein Sportartikelvertrieb in Deutschland und nach Übersee in der Weise organisiert, dass die Sportartikel in der Halle einer deutschen Spedition gelagert werden, dann wird durch ein solches Auslieferungslager, auch wenn dort Verpackungsarbeiten von der Spedition erbracht…
Richtet eine deutsche Gesellschaft, die japanische Geräte in Österreich vertreibt, hiezu bei einer österreichischen Spedition ein Auslieferungslager ein und beauftragt sie gleichzeitig einen in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche…
Gemäß Artikel 5 Z 3 lit. a DBA-Ö/Schweiz gelten Einrichtungen nicht als Betriebsstätten, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden. Auch die Räume einer inländischen Spedition, die als Auslieferungslager für die in- und ausländischen Kunden…
Wird von einem österreichischen Spediteur einer belgischen Kapitalgesellschaft ein Lagerraum als Auslieferungslager überlassen, dann stellt ein solcher Lagerraum für die belgische Kapitalgesellschaft eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und damit auch im Sinn des Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerrechtes dar. Die mit der körperschaftssteuerlichen Betriebstätte…
Unterhält eine schwedische Kapitalgesellschaft in Österreich ein Auslieferungslager, so stellt dieses für sich allein betrachtet auf Grund der Sonderregelung des Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-S keine inländische Betriebstätte des schwedischen Unternehmens dar. Auch der Umstand, dass sich dieses Auslieferungslager in den Räumlichkeiten…
Verfügt ein schweizerisches Unternehmen über die Rezeptur eines für das Baugewerbe wichtigen Produktes und wird ein österreichisches Mischwerk beauftragt, dieses Produkt nach dieser Rezeptur herzustellen, wobei das schweizerische Unternehmen ein für die Herstellung wesentliches Vorprodukt in Österreich ankauft und dem Mischwerk zur Verfügung stellt…