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EAS 2465Inländische universitäre Vortragsveranstaltungen einer deutschen GesnbR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/299-IV/4/0420.05.2004

Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1…

EAS 2218Österreichische Seminar-OEG mit deutschem Gesellschafter und deutschen Vortragsveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1157/1-IV/4/0303.02.2003

Gewinne, die eine österreichische Personengesellschaft, der ein österreichischer und ein deutscher Gesellschafter angehören, in ihrer inländischen Betriebstätte erzielt, unterliegen in Österreich der Besteuerung (Betriebstättenregel der Doppelbesteuerungsabkommen). Der bloße Umstand, dass dieser Betriebstätte zuzurechnende Einkünfte aus in Deutschland erbrachten Dienstleistungen stammen, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht aufleben…

EAS 2745Vortragende bei inländischen Symposien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0351-IV/4/200626.06.2006

Es ist wohl richtig, dass der "Künstler-Sportler-Erlass" (AÖF Nr. 256/2005) sinngemäß auch auf inländische Vortragsveranstaltungen Anwendung findet. Dies hat aber nicht zur Folge, dass die Regelungen der dem Artikel 17 OECD-MA (Künstler/Sportler-Artikel) nachgebildeten DBA-Bestimmungen ebenfalls für Vortragende gelten…

EAS 2566Ausländische Vortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0111-IV/4/200504.03.2005

…ein Formblatt zur Verfügung stehen wird, das der auszahlenden Stelle als Beleg für eine DBA-konforme Steuerentlastung übergeben werden kann. Sollten Vortragende aus anderen Staaten bei inländischen Vortragsveranstaltungen mitwirken und sollte in einem solchen Fall in ausreichender Weise vorhersehbar sein, dass keine inländische Steuerleistung anfallen…

EAS 205Vorträge niederländischer und belgischer Physikotherapeuten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2058/2/1-IV/4/9227.11.1992

  In den Niederlanden und in Belgien ansässige Physikotherapeuten, die in Österreich Vorträge abhalten und sich hiebei keiner ihnen dauerhaft zur Verfügung stehenden festen Einrichtung (z.B. Arbeitszimmer) bedienen, sind in Österreich gemäß Artikel 15 DBA-Niederlande bzw. 14 DBA-Belgien von der Einkommensbesteuerung freizustellen…

EAS 41Ausländische Seminarvortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 221/10/1-IV/4/9106.11.1991

  Ausländische Vortragende, die bei inländischen Veranstaltungen wie Seminaren, Kongressen, Tagungen u.ä. auf freiberuflicher Basis mitwirken, unterliegen gemäß § 98 Z 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten…

EAS 1887Haftung für die Abzugsbesteuerung von Seminarvortragenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 469/1-IV/4/0123.07.2001

Tritt eine österreichische KEG für eine deutsche Lebensberaterin als Seminarveranstalter auf, wobei diese Seminare teilweise auch als "Schule" angeboten werden, dann mag hier bei der Beurteilung der Frage, ob die Lebensberaterin unterrichtend (und damit DBA-steuerfrei) oder vortragend (und damit steuerpflichtig) in Österreich auftritt, für…

EAS 1456Ausländische Vortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/21-IV/4/9931.05.1999

Ausländische Seminarvortragende aus Staaten, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu Deutschland, da hier abweichend von den OECD-Grundsätzen in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht an den Vortragshonoraren dem Gaststaat…

EAS 764Unterrichtstätigkeit oder Vortragstätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3455/2/2-IV/4/9521.11.1995

  Die Frage, ob die Mitwirkung deutscher Ärzte und anderer in Deutschland ansässiger Fachkräfte bei inländischen Ausbildungsseminaren für Berater in der psychosomatischen Medizin als Vortragstätigkeit (die gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland inländische Steuerpflicht und deutsche Steuerfreistellung nach sich zieht) oder als Unterrichtstätigkeit (die…

EAS 2275Deutsche Mitwirkende an österreichischen Seminarveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0323.04.2003

Werden in Deutschland ansässige Lehrkräfte von einer österreichischen Akademie mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Österreich an bis zu 5-tägigen Seminaren mitzuwirken, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, darnach, ob diese Tätigkeit als…

EAS 747Vortragshonorarüberweisungen an eine liechtensteinische AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3455/2/1-IV/4/9531.10.1995

  Wird von einem österreichischen Seminarveranstalter für medizinisch-psychologische Seminarthemen ein deutscher Vortragender gewonnen, der verlangt, dass seine Vortragshonorare an eine liechtensteinische AG überwiesen werden, dann wird zur Vermeidung von Haftungsfolgen hievon der 20%ige Steuerabzug gemäß § 99 EStG. vorzunehmen sein. Wird eingewandt, dass der…

EAS 3418Abzugsteuerpflicht bei Vortragender im Bereich der Erwachsenenbildung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0124-IV/8/201917.07.2019

  Bietet eine in Frankreich ansässige natürliche Person auf selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch…

EAS 911Abhaltung von Managementseminaren in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/2-IV/4/9612.07.1996

Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…

EAS 949Fachvorträge ausländischer Wissenschaftler auf bloßer Kostenersatzbasis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/5-IV/4/9610.10.1996

  Werden ausländische Wissenschaftler von einem österreichischen Forschungsinstitut, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, zur Abhaltung wissenschaftlicher Fachvorträge eingeladen, wobei kein Vortragshonorar zur Auszahlung gelangt, sondern lediglich ein Kostenersatz gegen Vorlage der Originalbelege geleistet wird, so unterliegt die Gewährung dieses Kostenersatzes der Abzugssteuerpflicht…