Vergütungen an ausländische Mannequins und Dressmen, die im Rahmen von Werkverträgen bei Modeschauen mit Unterhaltungswert (Vorführungen auf Bühne mit Musik und Beleuchtung) in Österreich gezahlt werden, unterliegen dem Steuerabzug gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG und fallen in dieser Eigenschaft auch unter die…
…auch nicht vermutet, dass die Tätigkeit als "artistische" im Sinn der genannten Klausel eingestuft werden kann, da dies eine Vorführung von Kunststücken nach Art von Zirkusartisten voraussetzen würde. Wenn daher die Darsteller weder in Deutschland noch in Österreich als "Artisten" eingestuft werden, dann wird durch…
…CSSR mit 5% des Bruttobetrages in Tschechien besteuert werden. Erbringt die österreichische Gesellschaft hingegen keine passive Vermietungsleistung an die tschechischen Hotels, sondern eine aktive Video-Vorführungsleistung an den jeweiligen Hotelgast, dann wird nach Auffassung des BM für Finanzen kein Verstoß gegen Abkommensrecht zu erblicken sein…