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6 Treffer1520 msnur geltende Fassungen
EAS 2073Verluste einer inländischen KG mit zwei deutschen GmbH-Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/25-IV/4/0217.06.2002

…ein Organschaftsverhältnis, dann bewirkt dies auf österreichischer Seite keine Zurechnung der Inlandsverluste und der künftigen Inlandsgewinne der österreichischen KG an die 90 deutschen Personengesellschafter. Denn bei Vollziehung des österreichischen Abgabenrechtes (und damit auch bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs. 1 KStG…

EAS 524Verlustvortragsbeschränkung bei deutscher Organtochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/75/1-IV/4/9411.11.1994

…in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Organträger und deren unbeschränkt steuerpflichtigen Organgesellschaften beschränkt. Vergleichbare Regelungen ausländischer Rechtsordnungen vermögen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Rechtswirkungen zu entfalten, so dass bei Vollziehung des österreichischen Abgabenrechtes (und damit auch bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs…

EAS 1471Bauplanung und Bauüberwachung in Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 266/3-IV/4/9905.07.1999

…ist eine solche Vorgangsweise durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht gedeckt. Bereits in EAS 662 wurde ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch wenn solche Verfahren zur Zeit lange dauern…

EAS 1530Abkommenswidrige rumänische Abzugssteuer auf Installationsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 727/1-IV/4/9927.09.1999

…EAS 1313, EAS 1471 wurde ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch wenn solche Verfahren zur Zeit lange dauern, würde es von österreichischen Kontrolleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung als…

EAS 533Drittstaatseinkünfte bei US-Staatsbürgern mit österreichischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3336/1/1-IV/4/9405.12.1994

…bei dem zuständigen österreichischen Wohnsitzfinanzamt erfolgen, da dieses Finanzamt das Vorliegen der Rechtsvoraussetzung des § 48 BAO (Nachweis der tatsächlichen ausländischen Besteuerung) zu überprüfen haben wird und daher hinsichtlich allenfalls erforderlicher Vollziehungsauflagen mitzubefassen ist. 5. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 1178Vollstreckungsamtshilfe für vor Wohnsitzverlegung nach Österreich entstandene deutsche Abgabenforderungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/3-IV/4/9701.12.1997

Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…