…Steuerpflicht einer schwedischen Volkspension nur deshalb Abstand zu nehmen, weil diese nach schwedischem Recht steuerfrei ist. Auch das Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (DBA-S), BGBl. Nr. 39/1960, bestätigt in Artikel 16 Abs. 2 auf internationaler Ebene, dass dieses Prinzip bei österreichischen Staatsbürgern, die schwedische Volkspensionen beziehen…
…Mio. ATS, dann muss der Umstand, dass nach schwedischem Recht Teile der Volkspension und der Zusatzpension in der Größenordnung von etwa 50.000 ATS steuerfrei sind, bei der Einkünfteermittlung in Österreich ohne Auswirkung bleiben (siehe auch EAS 2064). 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…gemäß Artikel 16 Abs. 2 des DBA-Schweden der österreichischen Besteuerung. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält keine entgegenstehende Sonderregelung für jenen Teil der Pension, die als schwedische "Volkspension" bezeichnet wird. Sollte von Parteienseite Steuerfreiheit dieser Pension in Österreich eingewendet werden, so ist erforderlich, dass die hiefür maßgebenden…