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4 Treffer1531 msnur geltende Fassungen
EAS 96Exporte nach Österreich unter Einschaltung eines Speditionslagers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1007/1/1-IV/4/9202.03.1992

…Liefergewinnen bzw. den anfallenden Lieferforderungen trotz Unterhaltung eines inländischen Warenlagers nicht der inländischen Einkommens- oder Vermögensbesteuerung unterzogen werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem österreichischen Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass…

EAS 191Warenvertrieb in der Schweiz über ein Speditionslager
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1314/1/1-IV/4/9209.11.1992

…wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht und sonach derartige Verwaltungsaktivitäten noch zum typischen Aufgabenbereich einer Spedition zählen. Es deutet…

EAS 420Vertrieb der inländischen Auftragsproduktion über ein inländisches Speditionslager
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 254/15/1-IV/4/9422.03.1994

…wenn die mit der Führung des Speditionslagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht und sonach derartige Verwaltungsaktivitäten noch zum typischen Aufgabenbereich einer Spedition zählen (EAS 191…

EAS 1488Speditionslager als bloßer Hilfsstützpunkt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/2-IV/4/9905.07.1999

…wenn die mit der Führung des Speditionslagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten (einschließlich Zollabfertigung) von dem Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hiebei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht und sonach derartige Verwaltungsaktivitäten noch zum typischen Aufgabenbereich einer Spedition zählen…