…Liefergewinnen bzw. den anfallenden Lieferforderungen trotz Unterhaltung eines inländischen Warenlagers nicht der inländischen Einkommens- oder Vermögensbesteuerung unterzogen werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem österreichischen Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass…
…wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht und sonach derartige Verwaltungsaktivitäten noch zum typischen Aufgabenbereich einer Spedition zählen. Es deutet…
…wenn die mit der Führung des Speditionslagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht und sonach derartige Verwaltungsaktivitäten noch zum typischen Aufgabenbereich einer Spedition zählen (EAS 191…
…wenn die mit der Führung des Speditionslagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten (einschließlich Zollabfertigung) von dem Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hiebei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht und sonach derartige Verwaltungsaktivitäten noch zum typischen Aufgabenbereich einer Spedition zählen…