RIS AI
5 Treffer1513 msnur geltende Fassungen
EAS 3005Begriff der "genehmigten Geschäftsvorgänge" im DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2606-IV/4/200826.09.2008

…11 Abs. 3 lit. b DBA-Indien. Nach dieser Vertragsbestimmung erlangt der indische Darlehensgeber Anspruch auf Steuerfreistellung in Österreich, soferne der Geschäftsvorgang, welcher der Forderung zugrunde liegt, von Österreich "genehmigt worden ist". Auf österreichischer Seite ist im gegebenen Zusammenhang keine Erteilung einer Einzelgenehmigung der Geschäftsvorgänge…

EAS 276Auslieferungslager und Außendienstmitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/59/1-IV/4/9322.06.1993

…dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen ausführt, betriebstättenbegründend wirkt. Nach dieser Vertragsbestimmung löst sonach ein die Bestellungen entgegennehmender Firmenrepräsentant in Verbindung mit der Existenz eines inländischen Auslieferungslagers im Allgemeinen die Verwirklichung des Betriebstättentatbestandes aus. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen führt die Nichteinschaltung des…

EAS 649Inländischer Außendienstmitarbeiter eines deutschen Unternehmens mit Bahnlager
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 213/1/1-IV/4/9512.06.1995

…dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen ausführt, betriebstättenbegründend wirkt. Nach dieser Vertragsbestimmung löst sonach ein die Bestellungen entgegennehmender Firmenrepräsentant in Verbindung mit der Existenz eines inländischen Auslieferungslagers im Allgemeinen die Verwirklichung des Betriebstättentatbestandes aus. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen führt die Nichteinschaltung des…

EAS 3380Gewinnanteile eines echten stillen Gesellschafters nach dem DBA Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0092-VI/8/201701.06.2017

…russischen Seite bislang nicht abgestimmt wurde. Sollte daher bei der Anwendung dieser Bestimmung entsprechend der hier geäußerten Rechtsansicht ein Steuerkonflikt mit der russischen Finanzverwaltung entstehen, wäre eine einheitliche Interpretation dieser Vertragsbestimmung im Wege eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 DBA Russland anzustreben. Bundesministerium für Finanzen, 1…

EAS 1307Arbeitsgestellungsvertrag der inländischen GMBH&CO KG mit der deutschen Kommanditistin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/32-IV/4/9827.07.1998

Schließt eine österreichische KG mit ihrer deutschen Kommanditistin, einer deutschen GMBH, einen Arbeitsgestellungsvertrag zu fremdüblichen Bedingungen ab, dann wird diese Geschäftsbeziehung zwischen zwei Gewerbebetrieben, nämlich jenem der Kommanditistin und jenem der KG für steuerliche Belange nicht nach den Regeln der Bilanzbündeltheorie zu beurteilen sein; die…