…Zinsenertrag der österreichischen Hauptniederlassung aufzufassen sein, sodass insoweit das DBA-Schweiz der Geltendmachung der unbeschränkten Steuerpflicht der österreichischen Finanzierungsgesellschaft nicht mehr entgegensteht. Sollte das österreichische Unternehmen der Auffassung sein, dass eine derartige Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite eine Verletzung des DBA-Schweiz darstellt, besteht die Möglichkeit…
…also nach Fertigstellung der Anlage, ein zeitlich begrenzter Probebetrieb beginnt, der von Technikern des bauausführenden Unternehmens überwacht wird und in dessen Verlauf erforderlichenfalls Reparaturarbeiten vorgenommen werden, keine Verlängerung der Bauausführung bewirkt wird, weil der Bau mit dem Abschluss der Bauarbeiten ausgeführt ist. In EAS 1025…
Grundlegende Aussagen über die bei internationalen Konzernversetzungen maßgebenden Gegebenheiten enthalten zB EAS 929 oder EAS 1314. Es ergibt sich daraus, dass von Parteienseite zunächst Klarheit darüber hergestellt werden muss, welche der drei maßgebenden Gestaltungsformen gewählt worden ist (Vertragsverhältnis zur Entsendungsgesellschaft durch den Mitarbeiter oder Arbeitskräftegestellung…
…unter besonderen Umständen ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften zulässig sein: zB wenn in dem internationalen Verfahren innerhalb angemessener Frist keine für die Sachverhaltsaufklärung wesentlichen Informationen mehr zu erwarten sind. Der ausländischen Verwaltung wird hierbei aber eine zumindest 3 monatige Frist (ab Absendung des Amtshilfeersuchens durch das…
…seiner Lebensinteressen ebenfalls in die USA verlagert, wären die US-Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes könnte allerdings nur angenommen werden, wenn sein US-Aufenthalt von längerer Dauer (länger als 5 Jahre) ist, wenn er von seiner Familie begleitet wird…
…bleibt. Infolge des Wechsels der Ansässigkeit mit 1. August 1992 steht an diesen Inlandsbezügen das Besteuerungsrecht den Niederlanden zu, wenn sich der Chemiker nicht mehr dienstlich in Österreich aufgehalten hat. Auch die aufgrund des offenbar mit der niederländischen Gesellschaft eingegangenen zweiten Dienstverhältnisses zufließenden Bezüge, sind…
…sollte es beispielsweise so sein, dass nicht mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit mit einer künftig wertvolleren Mitarbeit des Dienstnehmers im inländischen Unternehmen gerechnet werden kann, dann müsste der "Differenzaufwand" bei Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Gewinnes an die ausländische Tochtergesellschaft weiterbelastet werden, da diesfalls die inländische…
…Maßgeblichkeit des Kausalitätsprinzips gemäß österr.-schweizerischer Verständigung, AÖFV. Nr. 34/2000). Allerdings wird in Fällen dieser Art auch der körperschaftsteuerlichen Behandlung Beachtung zu schenken sein. Denn der Abfertigungsaufwand der österreichischen Konzernmutter darf insoweit nicht die inländische Besteuerungsgrundlage kürzen, als er auf berufliche Tätigkeiten des ehemaligen…
…Quellen stammen. Die Beantwortung der Frage, ob die österreichische Gesellschaft hinsichtlich des von ihr ausgezahlten Bezugsteiles lohnsteuerabzugspflichtig ist, hängt davon ab, ob ihr auch nach der Versetzung des Dienstnehmers in die USA noch die Rolle eines Arbeitgebers zukommt. Besteht weiterhin ein zivilrechtlich gültiges Arbeitsverhältnis zu…
…906) maßgebend sein; dies erfordert eine entsprechende Evidenznahme der in den beiden Staaten verbrachten Arbeitstage. Nach Auffassung des BM für Finanzen wäre es aber ein überspitztes Dokumentationsverlangen, an Tagen mit Arbeitsleistung sowohl in Österreich als auch in Deutschland eine stundenweise Lohnaufteilung vorzunehmen. Es wird daher…
…nach Frankreich ist nach Artikel 15 Abs. 2 DBA-Frankreich maßgebend, ob innerhalb eines 12monatige Beobachtungszeitraumes (nach jeder Einreise nach Frankreich) insgesamt mehr als 183 Tage auf französischem Staatsgebiet Aufenthalt genommen wird. Kann diese Voraussetzung nachgewiesen werden (z.B. durch französische Besteuerungsnachweise) dann kann der…
…in der Person oder in dem Verhalten des Mitarbeiters liegenden Gründen das Beschäftigungsverhältnis nur beendet werden, wenn dies nach österreichischem Recht einen Kündigungsgrund darstellt. Es ist allerdings bekannt, dass auf deutscher Seite eine Beurteilungstendenz besteht, nach der Arbeitsgestellungsverhältnisse bei verbundenen Unternehmen steuerlich nicht anerkannt werden…
Wird ein deutscher Staatsbürger von seinem deutschen Arbeitgeber (deutsche Muttergesellschaft) zur tschechischen Tochtergesellschaft entsandt, wobei Dienstverhältnisse sowohl zur tschechischen Tochtergesellschaft wie auch zur deutschen Muttergesellschaft bestehen, und wird in diesem Zusammenhang der Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt, dann unterliegen weder die von der tschechischen Tochtergesellschaft noch…
…Konzernmuttergesellschaft nach österreichischem innerstaatlichen Recht mit der bezogenen Arbeitkräftegestellungsvergütung der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG. Diese Abzugsbesteuerung kann zwar unter Berufung auf Artikel 7 des DBA-Deutschland vermieden werden, doch ist hierfür erforderlich, dass der österreichischen Tochtergesellschaft ein von der deutschen Steuerverwaltung bestätigter Vordruck ZS-QU2…
…Aufenthaltsdauer in Deutschland 183 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreiten wird, dann dürfen die hierfür gezahlten Bezüge des österreichischen Unternehmens gemäß Artikel 15 des mit Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland nicht besteuert werden. Allerdings kann in diesem Fall auf österreichischer Seite die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs…
…in welchem Staat der ausbezahlte Arbeitslohn der Besteuerung unterliegt, ist daher die 183-Tage-Klausel des Artikels 9 Abs. 2 DBA-Deutschland anwendbar; denn die Anwendungsvoraussetzung, dass der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber getragen wird, der im Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers (=Österreich) seinen Wohnsitz hat, ist erfüllt…
…einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur Ausübung überlassen werden. Zur Vermeidung grenzüberschreitender Konfliktsituationen wird auf österreichischer…
…Kommanditgesellschaft auf eine österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993 vertretene Auffassung ist durch die im Zuge der EU-Rechtsanpassung…
…keine wesentliche Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft, ist eine Abfertigung gemäß § 67 EStG begünstigt zu versteuern. Andernfalls liegen Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 EStG vor. Auch die Zahlung der Abfertigung zu einem späteren Zeitpunkt ist steuerlich dann unschädlich, wenn dies sachlich begründet ist …
…Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser Formulierung nicht nur natürliche Personen sondern auch juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die einbringende deutsche Kapitalgesellschaft, dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt…