Erzielt ein österreichischer Abgabepflichtiger aus der Vermietung von Wohnungen einer in den USA gelegenen Liegenschaft Einkünfte und werden diese Einkünfte gemäß Artikel 6 des DBA-USA in den USA der Besteuerung unterzogen, so ergibt sich aus Artikel 22 DBA-USA die Verpflichtung, die US-Bundeseinkommensteuer…
…Mutter-GmbH&Co KG (Besitzgesellschaft) umgewandelt, dann ist folgendes zu beachten: Art. II UmgrStG erfasst Umwandlungen iSd UmwG, dh. errichtende und verschmelzende Umwandlungen. Verschmelzende Umwandlungen sind solche auf den Hauptgesellschafter. Hauptgesellschafter können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen sein. Da das Gesetz nicht zwischen der…
Beteiligt sich eine deutsche Kommanditgesellschaft an einer inländischen GmbH (mit ausschließlich im Inland gelegenen Betriebstätten) als unechter stiller Gesellschafter, dann wird aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zwischen der GmbH einerseits und der deutschen KG andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet; da die von den…
…Investoren und die österreichische GmbH eine deutsche Holdinggesellschaft "zwischengeschoben", dann kann damit auf der Grundlage von § 94a EStG 1988 eine Herabsetzung der österreichischen Quellenbesteuerung auf Null erwirkt werden. Handelt es sich allerdings bei dieser deutschen Holdinggesellschaft um eine funktionslose Briefkastengesellschaft, deren einziges Ziel die Vermeidung…
…der ausschüttenden Gesellschaft der Verdacht einer Steuerumgehung auf (zB es werden erstmals in einem späteren Prüfungsverfahren Umstände aufgedeckt, die Anlaß für die Vermutung sind, dass die Beteiligung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise treuhändig für eine US-Konzerngesellschaft gehalten wird), bedarf es zur Aufklärung einer Zusammenarbeit zwischen den…
…Körperschaft mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags an die übernehmende Körperschaft über und die persönliche Zurechnung des Vermögens erfolgt an die FL-GmbH. Aufgrund der Rückwirkungsfiktion gilt die Vermögensübertragung steuerlich als mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags eingetreten. Dementsprechend gelangt - zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie doppelter Nichtbesteuerung - das jeweils…
…dürften. Die Richtigkeit dieser Vermutung erscheint weiters bestätigt, wenn sich in den Räumen der österreichischen T2-GmbH zudem der Stützpunkt von Bestellvertretern befindet und wenn schließlich auch der Zahlungseingang von den Kunden dort überwacht sowie Kundenreklamationen dort weiterbehandelt werden. Das geschilderte Sachverhaltsbild lässt jedenfalls erkennen…
…der KG in Österreich dient, wird für die KG eine inländische Betriebstätte begründen, deren Gewinn im Wege einer einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung zu ermitteln und in den Händen der Gesellschafter einer Besteuerung zuzuführen ist. 05. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung überlassen, sind die der S-GmbH & Co KG (genauer: ihren Gesellschaftern) in ihrer ungarischen Betriebstätte zufließenden Erträge gemäß dem DBA-Ungarn von der österreichischen Besteuerung freizustellen und zwar auch dann…
…Betriebstätte der deutschen GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann wird sich im Hinblick auf § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG die Besteuerung auf den Wertzuwachs im Grund und Boden beschränken…
Hat eine österreichische GmbH, die sich mit Gebäudeerrichtungen und -vermietungen befasst, in Italien eine Liegenschaft erworben, dort ein Gebäude errichtet und dieses in der Folge an Interessenten vermietet, dann steht Italien gemäß Art. 6 DBA-Italien das Recht zu, die Vermietungseinkünfte der Besteuerung zu unterziehen…
…Denn bei konsequenter Verfolgung dieser Konzeption müssten die von der österreichischen GmbH an die deutsche Gesellschaft gezahlten Vergütungen bei dieser von der deutschen Körperschaftsbesteuerung freigestellt werden und es dürfte der Geschäftsführer aus dem Titel der Erzielung von Geschäftsführereinkünften gleichfalls keiner deutschen Besteuerung unterzogen werden. 21…
Übernimmt der Geschäftsführer einer inländischen GmbH nebenberuflich und auf selbständiger Basis für einen französischen Verlag Marketingaufgaben in Oststaaten (Vermittlung des Zeitungsvertriebes über den Einzelhandel, über Abos und Großabos an Airlines und Hotels sowie Vermittlung der Anzeigenaufgabe) dann unterliegen die hiefür von dem Pariser Zeitungsverlag gezahlten…
…abkommensrechtliche Zuordnung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge gilt, kann aber nicht auf diese Berufsgruppe beschränkt bleiben, sondern muss für alle Formen von Gesellschafter-Dienstnehmern gelten. Hat daher ein in der Grenzzone ansässiger österreichischer Gesellschafter einer in der deutschen Grenzzone befindlichen GmbH seine Geschäftsführung zurückgelegt und ist er…
…Maschinen, Werkzeuge und LKWs wurden hierbei als Zubehör zum unbeweglichen Vermögen eingestuft, sodass das gesamte Pachtentgelt der inländischen Besteuerung unterlag. Im vorliegenden Fall ist der inländische Produktionsbetrieb aber in Räumlichkeiten untergebracht, die nicht der deutschen GmbH als Eigentümerin gehören, sondern von ihr gemietet worden sind…
Überträgt eine in Österreich ansässige Gesellschafterin einer deutschen GmbH&CoKG ihrem in Deutschland ansässigen Bruder (Mitgesellschafter) ihren Gesellschaftsanteil und erhält sie von ihrem Bruder eine nach österreichischem Recht als außerbetriebliche Versorgungsrente einzustufende Rentenleistung, dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht…
Veräußert ein österreichischer Kommanditist seinen Anteil an einer deutschen vermögensverwaltenden KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente), dann wird hierbei nach österreichischem Recht nicht deutsches Betriebsvermögen, sondern deutsches Privatvermögen (nämlich das von der deutschen Gesellschaft verwaltete Immobilien- und Kapitalvermögen) veräußert. Sind…
…zur Folge, dass dann, wenn die Geschäftsführungstätigkeit einem in der polnischen GmbH bestehenden Geschäftsführerbüro zuzurechnen ist, das Besteuerungsrecht Polen überlassen werden muss und folglich in Österreich Steuerfreiheit (unter Progressionsvorbehalt) zu gewähren ist. Eine ausschließliche Zurechnung an das polnische Büro könnte indessen dann nicht erfolgen, wenn…
…eine Zweigniederlassung errichtet und sind die beiden zu je 50% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland Österreich zu; und zwar unabhängig davon…
…zugerechnet und folglich der Veräußerungsgewinn der deutschen Besteuerung unterzogen, ist aus den nachstehenden Gründen auf österreichischer Seite korrespondierend hierzu Steuerfreiheit zu gewähren. Das Abkommen enthält weder ausdrückliche noch aus dem Abkommenszusammenhang heraus ableitbare Anhaltspunkte, ob die Beteiligung an der Komplementär-GmbH dem Privatvermögen des Gesellschafters…