…Tod in der Schweiz abzugsfähig ist. Veräußert die Erbin die Beteiligung um 200 (wobei im Zeitpunkt des Wiedereintrittes in die inländische Steuerpflicht der Beteiligungswert nachweisbar von 150 auf 170 angewachsen ist), dann hat die Erbin 80 (200-100-20) zu versteuern. Bundesministerium für Finanzen, 9…
…ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen sind, lediglich klarstellende Bedeutung beizumessen, sodaß diesfalls auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis die Verjährung kein Hinderungsgrund für die Umsetzung einer Verständigungslösung wäre. 12. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998 auch noch für die Jahre 1993 und 1994 eine Steuerrückerstattung geltend macht, von der schweizerischen Steuerverwaltung nicht mehr als Rückerstattungsgrundlage anerkannt, so kann der Schweiz hiebei keine Rechtsverletzung vorgeworfen werden. Der Umstand, daß…
…Schiedskonvention erst für Gewinnermittlungszeiträume anwendbar sein, für die Artikel 4 Wirksamkeit erlangt. Derzeit entfaltet die Konvention für Österreich noch keine Rechtswirkungen, da der österreichische Beitritt zu diesem Übereinkommen noch der Ratifikation in 12 Mitgliedstaaten bedarf. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…österreichischem Recht - bei Wegdenken des DBA - im Jahr 2 die Eigenschaft als Sonderausgabe des Verlustabzuges zukommt, dann kann das Befreiungs-DBA nicht bewirken, dass hierdurch die Sonderausgabenabzugsberechtigung in Österreich verloren geht. 28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…österreichischem Recht erfolgt ist; weiters gehört dazu die Verpflichtung, Nachweise darüber zu führen, dass keine Verlustdoppelverwertung im Ausland bewirkt wird, bzw. dass eine solche der rechtlich vorgesehenen Nachversteuerung unterzogen worden ist. 03. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…kann dies allerdings nicht als unbillige Härte aufgefasst werden, da die Änderung der VwGH-Judikatur nicht dazu führen sollte, alle formal bereits rechtskräftigen Altveranlagungen rückwirkend der neuen Rechtslage anpassen zu müssen. 05. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einschließlich 1997 bei den in Deutschland ansässigen Unternehmern die Entlastung hinsichtlich der in österreichischen Betriebstätten erlittenen Verluste zu übernehmen (Schlussprotokoll zu Art. 24 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000). 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei auf fünf Jahre hat Österreich innerstaatlich eine Rechtsgrundlage geschaffen, die Abkommensverpflichtung zur Steuerentlastung innerhalb dieses erweiterten Zeitraumes zu erfüllen. Das BM für Finanzen hält daher nach wie vor an seiner mit Erlass vom 27. Mai 1980, AÖFV. Nr…
…die zB im Oktober 2000 gewinnerhöhend angesetzte Forderung erst bei der Veranlagung 2001 besteuert werden, dann muss nach diesen Grundsätzen die im Jahr 2002 gezahlte ausländische Steuer bei der Veranlagung 2001 berücksichtigt werden. 16. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…zu beseitigen. Da die indische Quellensteuer die österreichische Körperschaftsteuerbelastung übersteigt, führt dies im Ergebnis dazu, dass die indischen Zinsen auch bis Ende März 2002 vollständig von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung entlastet werden. 7. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…deutschen Staatsbürger gehaltenen inländischen GmbH angefallen sind, behalten daher nach Maßgabe des inländischen Steuerrechts die Vortragsfähigkeit, wenn die GmbH ab 1. Jänner 2002 in eine GmbH & Co KG umgegründet worden ist. 22. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dEStG) Gründen nicht mehr verwertet werden können, dann ist ein Verlustvortrag auf das nach Zuzug nach Österreich aus Konsulenteneinkünften gebildete Einkommen des Jahres 2002 (erstes positives österreichisches Jahreseinkommen seit 1993) zulässig. 14. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…eine solche Auslegungsregel mit Italien bislang noch nicht aufgestellt worden ist - für den vorliegenden Fall nichts gewinnen, da hier die 12-Monatsfrist auch bei Außerachtlassung des Monats Jänner bei Weitem überschritten ist. 27. Februar 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…VwGH (25.09.2001, 99/14/0217) nicht dazu verpflichten kann, jene deutschen Betriebstättengewinne, die in Deutschland durch den Verlustvortrag gekürzt worden sind, gemäß dem DBA-Deutschland im ungekürzten Ausmaß von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Abgabepflichtige können sich nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht…
…wegen fehlender positiver Einkünfte) zu einer Verlustverwertung gekommen ist und dass daher keine Rückgängigmachung einer solchen Verlustverwertung durch eine Hinzurechnungsbesteuerung nach § 2a Abs. 3 dEStG auf deutscher Seite stattgefunden haben konnte. 08. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ansässigen Konzernmitarbeiter für solche Erträgnisse eines von einer österreichischen Bank als kuponauszahlender Stelle abgerechneten französischen Kapitalanlagefonds Sicherungssteuer vorgeschrieben, dann steht dies im Widerspruch mit dem DBA-Frankreich. Die Sicherungssteuer könnte in einem solchen Fall nach den Grundsätzen des Erlasses AÖF Nr. 63/2002 vom Finanzamt…
…kommt eine (zweitmalige) Berücksichtigung in Österreich nicht in Frage, weil die zitierte Bestimmung des Schlussprotokolls eine Berücksichtigung in Österreich nur insoweit zulässt, als dies nicht zu einer Doppelberücksichtigung der Verluste führt. 09. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ausländischen Steuerverwaltungen oder auf die Höhe der in ihrem innerstaatlichen Recht für die Erfassung ausländischer Steuerpflichtiger geltenden Besteuerungsschwellen oder auf den Eintritt der Verjährung zurückzuführen ist, entzieht sich der ho. Kenntnis, ist aber auch für die Frage der Steuerberechtigung in Österreich irrelevant.Die Rechtslage wäre…
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: