RIS AI
5 Treffer1413 msnur geltende Fassungen
EAS 2504Stock Options für einen nach Großbritannien entsandten Mitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 925/1-IV/4/0417.08.2004

…DBA-Großbritannien ansässig werden, dann sind die im Ausübungsjahr realisierten Einkünfte insoweit von der österreichischen Besteuerung zu entlasten, als sie auf die in Großbritannien ausgeübte Tätigkeit entfallen. Wird die Steuerentlastung im Rahmen des Lohnsteuerabzuges vorgenommen, trägt das österreichische Unternehmen die Verantwortung, den Umfang der abkommensrechtlichen…

EAS 3006Funktionsverlagerung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2852-IV/4/200827.10.2008

…Zentraleuropa-GmbH gegründet, deren Aufgabe darin bestand, nach dem politischen Umbruch in den zentral- und osteuropäischen Ländern dort in alleiniger Verantwortung "von Null" einen Markt für den X-Konzern aufzubauen, dann ist mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Funktionen ein immaterieller Wert geschaffen worden, der als…

EAS 984Einschaltung einer Investitionsgesellschaft auf den Kanalinseln
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2181/2-IV/4/9609.12.1996

…dass es nicht die Kanalinselgesellschaft ist, die in eigener Verantwortung die Vereinbarungen über die Verwaltung ihres Vermögens mit der Investmentgesellschaft trifft und überwacht, sondern dass diese Funktionen der österreichischen Muttergesellschaft zugeordnet werden müssen, da nur diese über entsprechend qualifizierte Mitarbeiter verfügt. In einem solchen Fall…

EAS 2137Schweizerische Versandhandelsaktivitäten unter Zwischenschaltung einer irischen non-resident-company und unter Nutzung der Dienstleistungen eines österreichischen Fulfilmenthauses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/41-IV/4/0205.11.2002

…Personals des Fulfilmenthauses einem Arbeitskräfteverleih wesentlich eher vergleichbar ist, als der Erbringung einer gewerblichen Dienstleistung unter der Verantwortung des Fulfilmenthauses; denn im letztgenannten Fall wäre die Kontrolle der Mitarbeitertätigkeiten durch das Fulfilmenthaus und nicht durch die schweizerische S.A. zu erwarten gewesen. Für den Bestand…

EAS 2329Italienischer Vertriebsleiter eines österreichischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 566/1-IV/4/0328.07.2003

Beschäftigt ein österreichisches Produktionsunternehmen einen in Italien ansässigen Mitarbeiter für den Weltvertrieb seiner Erzeugnisse als Vertriebsleiter und hält sich der italienische Vertriebsleiter jährlich nur etwa 30 Tage für "Vertriebsmeetings" uä. in Österreich auf, dann unterliegen nur jene Bezugsteile dem österreichischen Lohnsteuerabzug, die auf die Tätigkeit…