Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird der bis zur…
…führen, gelten als Veräußerung der Beteiligung und lösen in diesem Rahmen eine "Wegzugsbesteuerung" aus. Die Einkünfte sind hierbei mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt des Wegfalles des Besteuerungsrechtes Österreichs und den Anschaffungskosten anzusetzen. Im Fall des Wegzuges wird sonach ein Veräußerungsvorgang fingiert…
…unabhängig von den tatsächlichen Anschaffungskosten. Handelt es sich dagegen um "Neuvermögen", dh. ab dem 31. März 2002 angeschaffte Grundstücke, so ist der Veräußerungsgewinn gemäß § 30 Abs. 3 EStG 1988 als Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten zu ermitteln. Daran vermag auch das DBA-Großbritannien…
…anfallende Liquidationsgewinn nach inländischem Recht als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung zu unterziehen. Aber auch der Wertzuwachs (capital gain) der in den Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben einerseits und den seinerzeitigen Anschaffungskosten der Beteiligung andererseits aufgedeckt wird…
…durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben einerseits und den seinerzeitigen Anschaffungskosten der Beteiligung andererseits aufgedeckt werden, unterliegen gemäß § 98 Z 8 EStG in Verbindung mit § 21 Abs. 1 KStG ebenfalls der inländischen Besteuerung. Es handelt sich hierbei um einen "Veräußerungsgewinn" im weiten Wortsinn und sonach…