…642/1992 unterschritten werden - die Steuerbemessungsgrundlage des Grenzgängers entsprechend erhöht. Das liechtensteinische Unternehmen unterliegt mit den aus der Wohnungsvermietung erzielten Einkünften der inländischen beschränkten Steuerpflicht, es sei denn, dass angesichts des niedrigen Mietzinses in einem überschaubaren Zeitraum (12 Jahre) kein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die…
…den beiden Gesellschaften erfolgen. In diesem Fall ist es daher sachgerecht, dass die deutsche Gesellschaft eine Assistenzvergütung (oder eine idR niedriger zu bemessende Arbeitskräftegestellungsvergütung) an ihre österreichische Tochtergesellschaft zahlt. Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens kann allerdings keine Aussage darüber abgegeben werden, in welcher Höhe…
…ist. Unter anderem wird hierbei zu ermitteln sein, welcher zusätzlichen ausländischen Steuerbelastung das österreichische Unternehmen unterworfen ist. Kein Entlastungserfordernis wird vermutlich dann bestehen, wenn die Gesamtsteuerbelastung trotz Verweigerung des Verlustausgleiches im Ausland niedriger ist, als wenn sich die Baubetriebstätten in Österreich befunden hätten. 28. Juni…
…wenn sich der Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens in Deutschland befindet. In diesem Fall sind die Gewinnanteile in Österreich von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen und zwar auch dann, wenn in Deutschland nur die (international häufig anzutreffende) niedrige Pauschalbesteuerung (Tonnagesteuer) zur Anwendung kommt. Die für…
…Tochtergesellschaft verlagert wird, sind die ertragsteuerlichen Konsequenzen auf der Grundlage von Artikel 9 der DBA mit Deutschland und Polen in Anwendung des Fremdverhaltensgrundsatzes zu beurteilen. Auch wenn es in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren nicht möglich ist, Sachverhaltsentscheidungen zu treffen…