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EAS 3102Bauführungsfrist bei Planungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2825-IV/4/200928.10.2009

…noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA und EAS 3042). Werden Planungsarbeiten an Subauftragnehmer vor Ort übertragen, dann zählen deren Anwesenheitszeiten an dem Baugelände als Anwesenheitszeiten des Hauptauftragnehmers (Z 19 vorletzter Satz des OECD-Kommentars…

EAS 33Dienstnehmerentsendung ohne durchgehender Einsatzzeit in der UdSSR/Berechnung der 183-Tage-Frist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 41/196/1-IV/4/9105.10.1991

…Eine Unterbrechung wird dann anzunehmen sein, wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in der UdSSR kein innerer Zusammenhang besteht. Ein solcher Zusammenhang wird aber dann anzunehmen sein, wenn in Erfüllung ein und derselben Aufgabe (Einführung des sowjetischen Partners eines österreichisch-sowjetischen Joint Ventures in westliche Marketing…

EAS 2369Vorübergehende Dienstnehmerentsendung nach Polen und Auswirkung der 1-Jahresfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4002/1-IV/4/0311.11.2003

…Beträgt der Aufenthalt des Arbeitnehmers in Polen unter diesen Umständen insgesamt weniger als 365 Tage, so unterliegen die genannten Bezüge ausschließlich dem österreichischen Besteuerungsanspruch. Übersteigen die Aufenthaltstage insgesamt 1 Jahr (365 Tage), so steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich jener Bezugsteile, die auf tatsächliche Aufenthaltszeiten in Polen…

EAS 475Dienstnehmerentsendung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/E002-IV/4/9412.07.1994

…aufhält. Beträgt der Aufenthalt des Arbeitnehmers in Russland unter diesen Umständen insgesamt weniger als 183 Tage, so unterliegen die genannten Bezüge ausschließlich dem österreichischen Besteuerungsanspruch. Übersteigen die Aufenthaltstage insgesamt 183 Tage, so steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich jener Bezugsteile, die auf tatsächliche Aufenthaltszeiten in Russland entfallen…

EAS 3285183-Tage-Zählung bei konzerninterner Arbeitskräfteüberlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0317-IV/4/201214.05.2012

…Sind Mitarbeiter hingegen tatsächlich gleichzeitig für die tschechische und die österreichische Konzerngesellschaft tätig, dann wird nach - mit Tschechien noch nicht abgestimmter Auffassung - eine Auslegung vertretbar erscheinen, derzufolge jeweils festgestellt werden muss, ob die genannten Tage als Unterbrechung der tschechischen oder als Unterbrechung der österreichischen Tätigkeit…

EAS 1681Siebenmonatige Wohnsitzaufgabe in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 338/4-IV/4/0010.07.2000

…unter diesen Voraussetzungen wird man von einer Unterbrechung der unbeschränkten Steuerpflicht durch eine beschränkte Steuerpflicht von Februar bis August d.J. in Österreich ausgehen können. Es wird daher jedenfalls in Fällen dieser Art sorgfältig zu prüfen sein, ob tatsächlich der steuerliche Wohnsitz und der gewöhnliche…