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EAS 84Freiberufliche Lizenzgebühren an deutschen Universitätsprofessor
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3122/2/1-IV/4/9231.01.1992

  Ein Universitätsprofessor, der seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat und der in Österreich über einen oder mehrere Zweitwohnsitze verfügt, unterliegt mit Lizenzgebühren, die ihm von österreichischen Unternehmen für Patente überwiesen werden, die anlässlich einer Beratungstätigkeit für diese Unternehmen geschaffen wurden, nach Artikel 12 DBA-D…

EAS 1805US-Beamtenpensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 460/1-IV/4/0119.02.2001

Bezieht ein US-Professor, dem die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden ist und der an einer inländischen Universität eine Stelle als ordentlicher Universitätsprofessor angenommen hat, aus seiner früheren Tätigkeit für eine amerikanische staatliche Universität eine Pension, dann wird das österreichische Besteuerungsrecht daran weder nach dem DBA…

EAS 2Steuerliche Behandlung britischer Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 773/5/1-IV/4/9127.05.1991

  Ein in Österreich ansässiger Hochschulprofessor, der aus England eine Pension bezieht, unterliegt damit grundsätzlich nur in Österreich der Besteuerung. Dies ergibt sich aus Artikel 18 des DBA-GB. Eine in Großbritannien abgezogene Quellensteuer ist nicht in Österreich anrechenbar, sondern müsste von Großbritannien rückerstattet werden…

EAS 2405Veräußerung deutscher GmbH-Anteile durch den Gesellschaftergeschäftsführer und Zuerkennung einer GmbH-Pension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 684/1-IV/4/0305.01.2004

Veräußert ein in Österreich ansässiger Universitätsprofessor seine 60-prozentige Beteiligung an einer deutschen GmbH, deren Geschäftsführung er besorgt, dann unterliegt der Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 5 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; und zwar gleichgültig, ob die Veräußerung zur Gänze in einem Jahr…

EAS 1390Wiederholte Gastprofessuren an inländischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 57/1-IV/4/9822.12.1998

Übernimmt ein in Großbritannien ansässiger Universitätsprofessor in Österreich eine Lehrtätigkeit, die vom 1. Oktober 1998 bis 30. September 2000 ausgeübt wird, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen auf Grund des EStG nach den Regeln der "unbeschränkten Steuerpflicht" der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Steuerfreistellung auf Grund der "Gastlehrerbestimmung…