Erzielt eine in Österreich ansässige Berufssportlerin Preisgelder für Tennisturniere in Rußland, USA und Neuseeland, dann unterliegen diese Preisgelder in allen drei Fällen der inländischen Besteuerung. Im Fall Rußlands enthält das Doppelbesteuerungsabkommen - abweichend von den OECD-Prinzipien - keine "Sportlerklausel", sodass Rußland gemäß Artikel 11 Abs. 1…
Zahlt ein österreichischer Sportverein an seine durch Dienstvertrag angestellten Sportler für die erfolgreiche Teilnahme an einem französischen Turnier besondere Siegprämien aus, dann sind diese Siegprämien gemäß Art. 17 Abs. 1 DBA-Frankreich in Österreich von der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen. Das Abkommen zeitigt indessen keine Auswirkungen auf…
Nimmt ein in den USA ansässiger Sportler an inländischen Turnieren teil, dann sind die an ihn gezahlten Vergütungen gemäß Artikel 17 Abs. 1 DBA-USA in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn die von diesem Sportler erzielten Einnahmen die Jahresfreigrenze von 20.000 $…
So genannte "Lizenzen für die Vermarktung des Sportlers" stellen nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keine Vergütungen für die Erbringung der sportlichen Turnierleistung dar, sondern werden im Allgemeinen dafür gezahlt, dass der Sportler für Werbezwecke des Zahlers wirkt. Der Umstand, dass der Werbewirkungsgrad und…
…kann daher allgemein festgestellt werden, dass die Teilnahme von deutschen Berufssportlern an österreichischen Turnieren und anderen Wettkampfveranstaltungen solange von der österreichischen Besteuerung freizustellen sein wird, als die gegenständliche Verständigungsregelung mit Deutschland aufrechterhalten wird. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…