Werden Finanzmittel eines in Japan ansässigen öffentlichen Pensionsfonds u.a. auch in österreichischen Aktien veranlagt, so ist der nach Japan fließende Dividendenertrag gemäß Art. IX DBA-Japan/Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten. Allerdings beträgt diese Entlastung nur 5%. Erfolgt die Veranlagung in Österreich…
Werden EDV-Anlagen aus Deutschland im Leasingweg angemietet, dann unterliegen die hiefür an die deutsche Leasinggesellschaft zu entrichtenden Leasingraten (Mieten) mangels inländischer Betriebstätte des deutschen Unternehmens nur dann der inländischen beschränkten Steuerpflicht, wenn es sich bei den gemieteten Wirtschaftsgütern entweder um eine "Sachgesamtheit" (eine aus…
…wurde. Wenn der Bank bekannt war, dass über 100 liechtensteinische Stiftungen, die sämtliche bei ein und demselben liechtensteinischen Treuhandunternehmen domiziliert sind, bei ihr Wertpapierdepots unterhalten und zusätzlich darauf hingewiesen wird, dass es sich hiebei "um eine sehr gebräuchliche Form der Vermeidung von Kapitalertragsteuer" handelt, so…
Erwerben in Österreich ansässige Personen Miteigentumsanteile an spanischen Liegenschaften und werden diese Miteigentumsanteile in der Folge veräußert, so steht gemäß Artikel 6 DBA-Spanien das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Spanien zu; derartige Gewinne sind sonach in Österreich - gegebenenfalls unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand…
Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft über einen Treuhänder eine Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehalten und ist folglich gemäß § 24 Abs. 1 lit. b und c BAO diese Beteiligung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (unmittelbar) dem Treugeber (der inländischen Kapitalgesellschaft) zuzurechnen, tritt nach Maßgabe des § 7 Abs…
Gehört zum Nachlass eines in Deutschland ansässig gewesenen Erblassers ein Quotenanteil an einer inländischen Liegenschaft, den dieser als Treugeber über einen im österreichischen Grundbuch als Alleineigentümer eingetragenen österreichischen Treuhänder gehalten hat, dann ist der erbrechtliche Übergang dieser Vermögenswerte gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland (Erb…
Veräußert eine österreichische Vermögensverwaltungs-AG einen Teil ihres Klientenstockes, der bisher sowohl in Österreich als auch durch eine schweizerische Betriebstätte der Vermögensverwaltungs-AG betreut wurde, an eine schweizerische Kapitalgesellschaft, dann unterliegt der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 7 (bzw. Art. 13 Abs. 2) DBA-Schweiz…
Wird eine schweizerische 100-prozentige Tochtergesellschaft einer österreichischen Kapitalgesellschaft, die mit der Entwicklung, Verwaltung und Vermarktung von Softwarelösungen betraut ist, liquidiert und als schweizerische Betriebstätte der österreichischen Kapitalgesellschaft weitergeführt, kommt es zu keinem grenzüberschreitenden Transfer von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens der schweizerischen Tochtergesellschaft nach Österreich…
Ist eine österreichische Privatstiftung Alleingesellschafterin einer schweizerischen Kapitalgesellschaft und soll diese schweizerische Gesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich des - vor der Unterzeichnung stehenden - Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz liquidiert werden, dann bewirkt eine nach schweizerischem Recht vorgenommene Qualifizierung der Liquidationserlöse als "Dividenden" im Sinn des Art. 10 DBA…
Wird eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die zu 100% im Privatvermögen einer in Österreich ansässigen natürlichen Person steht, liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern…
Werden die Gewinne aus Versandhandelsaktivitäten, die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der…
Verlagert ein deutsches Unternehmen seinen österreichischen Produktvertrieb in eine schweizerische Betriebstätte, wobei aber österreichischen Kunden weiterhin eine österreichische Adresse für die Einkäufe (Bestellungsentgegennahme) und gegebenenfalls Reklamationsbearbeitung zur Verfügung steht, dann spricht die Vermutung dafür, dass der österreichische Markt weiterhin mit der Intensität einer Inlandsbetriebstätte betreut…
Betreibt eine schweizerische Gesellschaft, deren Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet, den Versandhandel mit Gesundheitsprodukten, wobei in Österreich bei einem Einzelunternehmer (der zugleich treuhändiger Gesellschafter der schweizerischen Gesellschaft ist) ein Auslieferungslager sowie ein österreichisches Call-Center für die Entgegennahme von Bestellungen eingerichtet wird und darüberhinaus weitere…
Nimmt eine operative österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an eine schweizerische Holdinggesellschaft vor, dann ist zu prüfen, ob diese Gewinnausschüttung dieser Holdinggesellschaft für steuerliche Belange zuzurechnen ist. Die bloße Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft könnte nicht bewirken, dass die Einkünfte für steuerliche Belange ihr und nicht dem…
Unterhält eine deutsche Kapitalgesellschaft, die als weltweit agierendes Handelshaus tätig ist, für den schweizerischen Markt eine operativ tätige schweizerische Tochtergesellschaft (die T1-AG) und gleichzeitig an der selben schweizerischen Adresse eine weitere Tochtergesellschaft (die T2-AG), die den Markt in Italien, Österreich und in…
Wird eine inländischen Kapitalgesellschaft liquidiert und wird eine ungarische Kapitalgesellschaft zum Abwickler bestellt, wobei Dienstnehmer der ungarischen Gesellschaft im Durchschnitt etwa 2 bis 3 Tage pro Monat sich in Österreich aufhalten, dann tritt für die ungarische Gesellschaft bereits nach inländischem Recht keine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein…
Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…