Gehört zum Nachlass eines in Deutschland ansässig gewesenen Erblassers ein Quotenanteil an einer inländischen Liegenschaft, den dieser als Treugeber über einen im österreichischen Grundbuch als Alleineigentümer eingetragenen österreichischen Treuhänder gehalten hat, dann ist der erbrechtliche Übergang dieser Vermögenswerte gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland (Erb…
…Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehalten und ist folglich gemäß § 24 Abs. 1 lit. b und c BAO diese Beteiligung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (unmittelbar) dem Treugeber (der inländischen Kapitalgesellschaft) zuzurechnen, tritt nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 KStG Steuerbefreiung im Inland ein. Allerdings ist zu…
…nicht dem niederländischen Treuhänder, sondern dem amerikanischen Treugeber (der US-Gesellschaft) zuzurechnen. Nach inländischem Recht wird im Fall der offengelegten Treuhandschaft nach Maßgabe der KStR 2001 Rz 558 (wenn dies in beiden Staaten so gesehen wird) diese Zurechnung als eine unmittelbare gewertet. In einem solchen…
…vermögensverwaltender Personengesellschaften angewendet wird. Auf dieser Grundlage ist unter EAS 1754 der Bestand der österreichischen Erbschaftsteuerpflicht als gegeben angenommen worden, wenn ein deutscher Erblasser als Treugeber über einen deutschen Treuhänder an einer österreichischen KEG beteiligt ist, die ihrerseits Eigentümerin einer inländischen Liegenschaft ist; denn diesfalls…
…der inländischen GesmbH zugemessen werden kann; dies vor allem deshalb, weil der behauptete Treugeber (die inländische GesmbH) bei Abschluss des Mietvertrages mit dem österreichischen Hauseigentümer rechtlich noch nicht existent war. Die Entscheidung in dieser Frage erfordert jedenfalls weitere Sachverhaltsermittlungen, die nicht vom Bundesministerium für Finanzen…
…ausreichend angesehen werden kann. Daher würde auch im Fall einer (offengelegten) Treuhandschaft die Steuerbefreiung dem Treugeber und nicht dem bloß formal gesellschaftsrechtlich beteiligten Treunehmer zu stehen. Die in Belgien ansässigen natürlichen Personen sind als "Begünstigte" der niederländischen Stiftung an dieser allerdings nicht "beteiligt"; damit ist…
…5% einzuschränken, vorausgesetzt, dass eine "unmittelbare" Beteiligung vorliegt. Ob eine Beteiligung im Wege einer Treuhandkonstruktion noch als "unmittelbare" Beteiligung der treugebenden US-Gesellschaft zu werten ist, kann aus dem DBA-USA nicht Bestimmtheit abgeleitet werden. In derartigen Fällen ist gemäß Artikel 3 Abs. 2 ein…
…2 ErbStG. gewährleistet. Denn die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs. 1 BAO, derzufolge Wirtschaftsgüter nicht dem Treuhänder, sondern dem Treugeber zuzurechnen sind, entfaltet Rechtswirkungen auch im Bereich des Erbschaftssteuerrechtes (vgl. Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens…
…Recht wird aber eine Beteiligung, die über einen Treuhänder gehalten wird, als unmittelbare Beteiligung des Treugebers eingestuft (KStR 2001 Rz 558). Aufbauend auf dieser Sichtweise wurde es daher in EAS 2970 als unmittelbare Beteiligung einer US-Gesellschaft an einer Inlandsgesellschaft gewertet, wenn diese Beteiligung formal…
…Tochtergesellschaft hat lediglich die Funktion eines Treuhänders (z.B. in Bezug auf ihr zivilrechtlich übertragenes Kapitalvermögen); gem. § 24 BAO ist dieses Vermögen dem Treugeber (der österreichischen Muttergesellschaft) zuzurechnen; oder die luxemburgische Tochtergesellschaft fällt gemäß § 42 Abs. 2 Z. 1 InvFG unter den Begriff "ausländischer Kapitalanlagefonds"…