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3 228 Treffer295 msnur geltende Fassungen
EAS 2294Dividendenzurechnung im Fall des Vorbehaltsfruchtgenusses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/5-IV/4/0310.06.2003

…Beteiligungen eine Trennung von Vermögenssubstanz und den daraus erfließenden Erträgnissen bei Mehrheitsgesellschaftern dann für möglich gehalten wurde, wenn dieser Mehrheitsgesellschafter seine Stimmrechte nach den Aufträgen eines anderen (des Vorbehaltsfruchtgenussberechtigten) wahrzunehmen hat. Denn in diesem Fall würde nicht der zivilrechtliche Eigentümer der Beteiligungen, sondern der Vorbehaltsfruchtgenussberechtigte…

EAS 3060Steuerliche Behandlung einer doppelstöckigen Personengesellschaft mit Hybridcharakter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1199-IV/4/200922.05.2009

…australischen Personengesellschaftsbetriebstätten generierten Einkünfte in die deutsche Besteuerungsgrundlage der österreichischen Anleger einbezieht. Es hat daher eine funktionale Trennung zwischen der Einkünfteerzielung in Australien und in Deutschland stattzufinden; diese ist allerdings nicht für die Besteuerung in Österreich, sondern nur für die Besteuerung in Deutschland von Relevanz…

EAS 269Betriebseinbringung in Schwestergesellschaften durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1468/3/1-IV/4/9325.05.1993

…deutsche Bank-Kapitalgesellschaft, die sich von ihren Beteiligungen an Nichtbanken trennen muss, ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft zu Buchwerten auf eine dem Konzernverbund angehörende deutsche Kapitalgesellschaft mit deutscher Muttergesellschaft, so liegt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Fall einer Aufwertungseinbringung gemäß § 16 Abs…

EAS 3073Planungs- und Überwachungsarbeiten durch eine japanische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1378-IV/4/200905.07.2009

…in Österreich erhobene Steuer ist gemäß Art. XIX DBA in Japan anzurechnen. Wird solcherart eine Betriebstätte finanzamtlich in Österreich erfasst und dies der österreichischen Projektgesellschaft, die die Aufträge an die japanische Gesellschaft erteilt hat, mitgeteilt, dann entfällt für die Projektgesellschaft nach Maßgabe von Abs. 20…

EAS 2046Britischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 760/1-IV/4/0229.04.2002

…seiner beruflichen Aufgaben ca. 4 Monate jährlich ganztägig in Österreich auf und wird er während der verbleibenden Zeit für die österreichische Gesellschaft im Ausland tätig, dann sind seine Bezüge in einen auf die Inlands- und auf die Auslandstätigkeit entfallenden Teil zu trennen. Denn gemäß Artikel…

EAS 2006Deutscher Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1472/13-IV/4/0204.03.2002

…zur Anwendung, sodass ein in der deutschen Grenzzone (Freilassing) lebender Gesellschaftergeschäftsführer einer in der österreichischen Grenzzone (Salzburg/Bergheim) befindlichen GmbH der österreichischen Besteuerung unterliegt und in Deutschland von der Besteuerung freizustellen ist. Diese Übung der beiden Staaten, auf der auch EAS 1707 basiert, wird in…

EAS 1242Gleichzeitige Geschäftsführung für zwei verbundene Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 472/1-IV/4/9830.03.1998

…3 der Gehaltskosten, einschließlich Lohnnebenkosten, weiters alle auf Deutschland entfallenden Abschlussprovisionen sowie sämtliche anderen mit Deutschland-Bezug anfallenden Kosten (zB Reisediäten und KFZ-Kosten) von der deutschen Gesellschaft ersetzt werden, hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Wesentlich ist, dass mit der Vergütung alle Aufwendungen der…

EAS 1145Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 211/1-IV/4/9731.10.1997

…die eingetragenen Geschäftsführer stets und in allen Fällen dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Auf dieser Grundlage wird daher das DBA-Deutschland auf den eingangs geschilderten Fall in der Weise anzuwenden sein, dass das Besteuerungsrecht an sämtlichen Geschäftsführereinkünften Österreich übertragen und sonach insoweit in Deutschland…

EAS 1944In Traunstein lebender Geschäftsführer einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 439/1-IV/4/0105.11.2001

…der Wohnsitz 37 km von der österreichischen Staatsgrenze entfernt, liegt keine Grenzgängereigenschaft mehr vor, sodass das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen bei Österreich liegt. An dieser Rechtslage hat sich seit 1954 nichts geändert. 05. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 2868Grenzgängergeschäftsführer bei deutscher GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0744-IV/4/200717.07.2007

…unselbständiger Arbeit herausgelöst und der Zuteilungsregel für Aufsichtsräte (Artikel 16) unterstellt wurden. Artikel 16 DBA-Deutschland enthält aber keine Grenzgängersondervorschrift, sodass österreichische Grenzgänger-Geschäftsführer ab 2003 in Deutschland zur Steuerleistung herangezogen werden können und korrespondierend dazu in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen sind…

EAS 499Schweizerischer Geschäftsführer einer österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2104/1/2-IV/4/9419.09.1994

  Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…

EAS 1216Behandlung von Gesellschaftergeschäftsführern mit erweitertem Aufgabenkreis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 288/1-IV/4/9826.01.1998

…der Gesellschaft ungeachtet des Tätigkeitsortes das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen. Nur dann, wenn ein Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführungsfunktion eine weitere fremdverhaltensüblich gesondert abgegoltene Funktion übernimmt, richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Entgelten für diese weitere Funktion nach dem Tätigkeitsortprinzip." Diese Verständigungslösung weicht von…

EAS 158225%-Geschäftsführer an deutscher und österreichischer GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 489/1-IV/4/9905.01.2000

…die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen kann im gegebenen Zusammenhang eine Freistellungsverpflichtung von den genannten österreichischen Abgaben abgeleitet werden. 05. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…

EAS 1846Gesellschafterdienstnehmer einer deutschen GmbH als Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 87/2-IV/4/0123.04.2001

…abkommensrechtliche Zuordnung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge gilt, kann aber nicht auf diese Berufsgruppe beschränkt bleiben, sondern muss für alle Formen von Gesellschafter-Dienstnehmern gelten. Hat daher ein in der Grenzzone ansässiger österreichischer Gesellschafter einer in der deutschen Grenzzone befindlichen GmbH seine Geschäftsführung zurückgelegt und ist er…

EAS 2414Deutsche Geschäftsführer einer funktionsschwachen österreichischen Tochter-GmbH einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 161/1-IV/4/0426.01.2004

…eine 100%ige Tochter-GmbH errichtet (die keine eigenen Dienstnehmer beschäftigt und die bis zur Aufnahme einer aktiven Tätigkeit im Jahr 2003 nur Jahresumsätze in der Größenordnung von 120.000 Euro auswies), und sind mit der Geschäftsführung dieser GmbH zwei Dienstnehmer der deutschen AG betraut…

EAS 1553Grenzgänger-Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/9917.11.1999

…nur unter der Voraussetzung, daß es sich hiebei nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelt. Sobald das paraphierte neue DBA-Deutschland in Wirksamkeit tritt, wird allerdings eine Rechtsänderung eintreten und das Besteuerungsrecht Deutschland zufallen. Denn Geschäftsführer werden dann aus der - mit der Grenzgängerregelung…

EAS 733Doppelgeschäftsführung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 290/19/1-IV/4/9509.10.1995

…österreichische Gesellschaft ihrer Konzerngesellschaft eine geschäftsführende Assistenzleistung erbringt, die sie durch Entsendung des österreichischen Geschäftsführers ausführt. In beiden Fällen müssten jene Bezugsteile, die auf die Geschäftsführertätigkeit zugunsten der deutschen Gesellschaft entfallen, gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden und der…

EAS 2012Lettische Gesellschafter-Geschäftsführerin einer inländischen Sitzgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 153/1-IV/4/0203.04.2002

…die Geschäftsführerin ausschließlich im Baltikum und in Russland tätig wird und in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Denn sie bezieht Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die zwar nicht im Inland ausgeübt, wohl aber im Inland (nämlich von der inländischen GmbH) verwertet wird. Der Verwertungstatbestand des …

EAS 3433Geschäftsführervergütungen bei Ferngeschäftsführung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.451.61202.07.2021

…Deutschland nur dann zur Anwendung, wenn die Gesellschaft auch abkommensrechtlich in Deutschland ansässig ist. Ist die GmbH vor dem Hintergrund der Ferngeschäftsführung sowohl in Deutschland (aufgrund des Sitzes) als auch in Österreich (aufgrund des Ortes der Geschäftsleitung) unbeschränkt steuerpflichtig und daher gemäß Art. 4 Abs…

EAS 1443Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/27-IV/4/9921.06.1999

…daher von Parteienseite - wie im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt, dann wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, dass der österreichischen Gesellschaft…