…mit § 99 EStG der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen, wenn sie Einkünfte als Künstler, als Sportler oder Artist oder als kaufmännischer oder technischer Berater erzielen. Die auf gewerblicher Basis mitwirkenden ausländischen Kameraleute, Tontechniker, sonstigen Techniker sowie Models werden demnach nicht der beschränkten Steuerpflicht in Österreich…
… 98 in Verbindung mit § 99 EStG der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen, wenn sie Einkünfte als Künstler, als Sportler oder Artist oder als kaufmännischer oder technischer Berater erzielen. Die auf gewerblicher Basis mitwirkenden ausländischen Kameraleute, Tontechniker, sonstigen Techniker sowie Models und Mannequins werden demnach nicht…
…einem anzuwendenden DBA keine Steuerfreistellungsverpflichtung ergibt). § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sieht bei "Einkünften aus im Inland ausgeübter kaufmännischer oder technischer Beratung" die Steuerabzugspflicht vor. Das Gesetz verknüpft die Abzugspflicht nicht mit der Gewerblichkeit der Einkünfte hervorbringenden Tätigkeit. Es erschiene auch nicht verständlich…
…technische" oder durch Beifügung "und andere Leistungen"). Durch die aus der Überschrift folgende Anwendungsbegrenzung kann daher die Legaldefinition des Absatzes 4 nur so verstanden werden, dass es sich bei den Leistungen "leitender Art" und "beratender Art" um solche handelt, die für die Erbringung der technischen…
…dann lassen sich aus diesen Gegebenheiten keine Anhaltspunkte für den Bestand inländischer Betriebstätten der Experten ableiten. Denn die Betriebstätteneigenschaft ist nicht für die Gesamtheit der schweizerischen Berater, sondern für jeden beschränkt Steuerpflichtigen gesondert zu beurteilen. Vorausgesetzt, dass die als "freie Dienstverträge" konzipierten Vertragsgestaltungen auch auf…
…sich die Tätigkeiten bewegen, in Bezug auf diese Geschäftstätigkeit als ein wirtschaftlich und geographisch einheitliches Ganzes beurteilt werden kann. Nach Z 5.4 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 begründet ein Berater, der innerhalb derselben Zweigstelle eines Bankunternehmens wechselnde Räumlichkeiten benützt, für seinen Arbeitgeber eine…
Schließt der Inhaber eines inländischen technischen Büros mit einer deutschen GmbH& CO KG eine Vereinbarung ab, derzufolge er für die Dauer von 1. September 1998 bis voraussichtlich Ende 1999 an einem Investitionsprojekt dieses deutschen Unternehmens mitwirkt und ist hiebei die Frage zu entscheiden, ob der…
…Kunde allerdings ein Entgelt dafür, dass er über eine Hotline während der Öffnungszeiten des österreichischen Unternehmens zusätzlich beratende Auskunft und Support bekommt, dann stellen sich diese Entgelte als Vergütung für die Erbringung einer technischen Leistung im Sinn des Artikels 12 Abs. 4 DBA-Indien dar…
Liquidiert ein deutsches Unternehmen sein inländisches Vertriebsbüro für technische Produkte und verbleibt lediglich ein österreichischer Servicetechniker in Österreich, der für die Abwicklung von Reparaturen zuständig ist, wobei dieser über keine inländische Werkstätte verfügt, sondern die Reparaturen unter Verwendung der in seinem PKW mitgeführten Ersatzteile und…
…um hier "beratend, überwachend und schulend" tätig zu werden, so deutet einiges darauf hin, dass hiedurch der deutsche Produzent eine Assistenzleistung nach Art einer kaufmännischen und technischen Beratung an die Wiener GMBH erbracht hat. Ist der Sachverhalt so zu beurteilen (die Entscheidung hierüber muss allerdings…
…vollinhaltlich Deckung (EStR 2000 Rz 7933). Das vorliegende Geschäftsmodell sieht vor, dass die österreichischen Importeure den Kunden gegenüber als Customer-Care-Center fungieren und für technische Fragen eine Telefon-Hotline einrichten. Diese Tätigkeit der Importeure wird von der D-AG im Rahmen der Importeurs-Handelsspanne…
…Bauaufsicht werden keine Beratungsleistungen darstellen, wenn diese Leistungen von Subauftragnehmern eines Bauvorhabens erbracht werden. Werden solche Leistungen hingegen mit dem Kernziel erbracht, den Leistungsempfänger zu unterweisen, wie er selbst solche Leistungen erbringen kann, dann liegen abzugspflichtige technische Beratungsleistungen vor. Bundesministerium für Finanzen, 27. April 2006
Erhält ein in Deutschland ansässiger Bauingenieur (Ziviltechniker) von österreichischen Baufirmen Aufträge mit dem Inhalt, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen festzustellen und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen, so liegt hierbei eine Mitwirkung an den Bauausführungen vor. Mit…