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EAS 2857Zum Begriff des "Praktikanten" im DBA-Kroatien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0277-IV/4/200714.05.2007

Gemäß Artikel 20 DBA-Kroatien sind Zahlungen, die ein kroatischer "Praktikant" für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält in Österreich steuerfrei, wenn diese Zahlungen aus Quellen außerhalb Österreichs stammen. Wird ein Kroate, der Dienstnehmer der kroatischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft ist, für 1…

EAS 1494Deutsche Lehrbeauftragte an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 435/1-IV/4/9912.07.1999

…individuellen zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages vor, wenn die Lehrveranstaltung (Unterrichtsveranstaltung) Teil eines mindestens zweisemestrigen Lehrgangs bzw. Studiums ist (RZ 993 des Lohnsteuerrichtlinien 1999). Hat daher eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin in einem solchen mindestens zweisemestrigen Lehrgang einen Lehrauftrag angenommen, der in Blockform erfüllt wird…

EAS 660Französische Gastlehrerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3579/1/1-IV/4/9526.06.1995

…der Österreich-Tätigkeit bleibt, wenn die Studentin noch vor Lehrantritt in Österreich einen im Inland ansässigen Österreicher heiratet und - nach Abschluss ihres Studiums in Frankreich - ab 1995 in Österreich ihren Hauptwohnsitz nimmt, kann nicht im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene geklärt werden, da hierfür eine…

EAS 988Freistellung von Auslandseinkünften bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/18-IV/4/9609.12.1996

…dann tritt für ihn wieder unbeschränkte Steuerpflicht im Inland ein, wenn er aus Anlass eines Österreich-Studiums seiner Kinder in Österreich neuerlich eine Wohnung erwirbt und diese ab diesem Zeitpunkt seinen Kindern und seiner Ehegattin als Hauptwohnsitz, ihm aber nur als Zweitwohnsitz dient. In einem…